Oberhausen. . Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt die bisherige Vergabepraxis für den speziellen Handwerkerparkausweis. Die Betriebe fürchten nun, im Notfall nicht schnell genug vor Ort zu sein, da sie noch geeignete Parkplätze suchen müssen.

Umständliche Parkplatzsuche und Furcht vor Knöllchen: Im Oberhausener Handwerk herrscht massive Unsicherheit darüber, ob Betriebe künftig bei Noteinsätzen wie Rohrbrüchen oder Dachschäden schnell vor Ort sein können. Denn das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in einem Urteil die bisherige Vergabepraxis des sogenannten „Handwerkerparkausweises“ als rechtswidrig bezeichnet. „So wie es bis dato geregelt war, hatte es sich bewehrt“, reagiert Kreishandwerksmeister Jörg Bischoff auf den Richterspruch. „Jetzt muss schnell eine neue Regelung gefunden werden.“

Der Handwerkerparkausweis war 2005 nach langen Verhandlungen eingeführt worden. Dieser erlaubt unter bestimmten Bedingungen das Abstellen des Firmenwagens im eingeschränkten Parkverbot, das Überschreiten der Höchstparkdauer und auch das Parken in Bewohnerparkzonen. Das Besondere dabei: Ein Handwerksunternehmen, das den Ausweis etwa in Oberhausen beantragt hat, durfte dessen Vorzüge im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf nutzen, also auch in Essen, Mülheim oder Duisburg. „Das macht natürlich Sinn, da ein Handwerker nicht an der Stadtgrenze halt macht“, sagt Bischoff.

Rund 200 Lizenzen ausgestellt

„Dieser Parkausweis stellt eine große Erleichterung für die Handwerksunternehmen dar“, betont er die enorme Wichtigkeit. „So laufen Klempner oder Heizungsinstallateure nicht ständig Gefahr, bei Noteinsätzen Knöllchen zu kassieren.“ Handwerker seien schließlich auf ihre Fahrzeuge mit dem passenden Werkzeug angewiesen. „Es ist unvorstellbar, dass sich ein Klempner erst einen passenden Parkplatz suchen muss.“

88 Parkausweise stellte die Stadt Oberhausen für das Jahr 2014 aus, 120 Euro beträgt dafür die Jahresgebühr. Neben dem einheitlichen Ausweis für den Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es auch einen einheitlichen Ausweis für das ganze Ruhrgebiet. Dieser wird von 109 Oberhausener Handwerksunternehmen genutzt und kostet pro Jahr 150 Euro. „Dieser ist gerade für uns Oberhausener interessant, da etwa die Nachbarstadt Bottrop schon nicht mehr zu unserem Regierungsbezirk gehört.“

Verstoß gegen Straßenverkehrsordnung

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf bemängelt nun jedoch die Vereinbarung der Städte und Kreise, die von anderen Straßenverkehrsbehörden ausgegebenen Ausweise wechselseitig zu akzeptieren. Das verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung, so das Verwaltungsgericht – die ausgestellten Ausweise dürften nur in dem Gebiet der ausstellenden Behörde gültig sein.

„Nun müssen die zuständigen Stellen aktiv werden“, fordert Kreishandwerksmeister Bischoff. „Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist das eine Angelegenheit, mit der sich das Land NRW beschäftigen muss.“