Mülheim. . Es galt als Errungenschaft: Der Handwerker-Parkausweis galt für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf und erlaubte sogar das Parken in Fußgängerzonen. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Regelung für rechtswidrig erklärt - und nicht nur die Unternehmen in Mülheim sind verärgert.
„Den Parkausweis brauchen wir unbedingt“, sagt Lars Mombour von der gleichnamigen Tischlerei. Er spricht von dem sogenannten Handwerker-Parkausweis. Der war 2005 für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf eingeführt worden. Er erlaubt zum Beispiel in Fußgängerzonen zu parken. Und der besondere Service: Dieser Ausweis muss nur in der Stadt beantragt werden, in der der Handwerker seinen Sitz hat, und gilt trotzdem für das ganze Gebiet. Die Folge: Zeitraubende Behördengänge konnten gespart werden. Doch dies soll nun anders werden: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diese Regelung für rechtswidrig erklärt.
„Wir sind in Mülheim, Oberhausen, Essen und Duisburg aktiv. Und wir haben für alle acht Fahrzeuge so einen Ausweis. Wir arbeiten viel in Ladenlokalen. Und die liegen eben in Fußgängerzonen. Auf diesen Ausweis wollen wir nicht verzichten“, betont Mombour. Er hofft, dass nun eine Protestwelle zu einer Revidierung der Richter-Entscheidung führen wird.
Stadt spricht von einem Rückschritt
Bei der Kreishandwerkerschaft sieht man hingegen erstaunlich gelassen auf die Entscheidung. Der Parkausweis war auch im Hinblick auf die neue Umweltzonenregelung eingeführt worden. So sollte den Handwerkern ermöglicht werden, auch mit alten Fahrzeugen, die noch nicht dem neuen Umwelt-Standard entsprechen, überall parken zu können. Mittlerweile hätten die Handwerker aber alle umgerüstet. Insofern sei ihnen klar gewesen, dass diese Ausweise nur für eine Übergangszeit gelten würden, so Peter Schmidt von der Kreishandwerkerschaft. Von ihrer Seite plane man daher auch keine Proteste.
Deutliche Kritik an der Richterentscheidung kommt hingegen von der Stadt. „Wir bedauern dieses Urteil und sind damit nicht glücklich“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. Er weiß noch gut, wie 2005 die Regelung zustandegekommen war. Nach dem einheitlichen Ausweis für den Regierungsbezirk Düsseldorf war damals nämlich auch noch ein einheitlicher Ausweis für das ganze Ruhrgebiet entwickelt worden. „Da der Regierungsbezirk Düsseldorf ja nicht für das ganze Ruhrgebiet zuständig ist, haben sich 26 Städte aus der Region zusammengetan, um gemeinsam eine solche Regelung aufzustellen.“ Wer wisse, wie schwierig es ist, die Kommunen an einen Tisch zu bekommen, kann sich nur wundern, dass dieser Fortschritt nun rückgängig gemacht werden solle. „Wir haben diese Idee von Anfang unterstützt. Denn so etwas steht für eine mittelstandsfreundliche Verwaltung.“
176 Unternehmen sind betroffen
In Mülheim nutzen zur Zeit 53 Handwerks-Unternehmen den Ausweis für den Düsseldorfer Regierungsbezirk - sie orientieren sich vor allem auch in den Bereich Niederrhein hinein. 123 Unternehmen haben den Ausweis für das gesamte Ruhrgebiet. 150 Euro hat er bisher pro Jahr für ein Fahrzeug gekostet.
Aus der Politik hat sich bisher nur die AfD zu Wort gemeldet: „Wir brauchen eine schnelle Entscheidung pro Mittelstand“, meinte Kreisvorsitzender Jochen Hartmann.