An Rhein und Ruhr. .

Lothar Hellmann ist Chef eines großen Elek-troinstallationsbetriebs und Kreishandwerksmeister in Duisburg. Und er ist seit gestern ziemlich sauer, weil das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Urteil gefällt hat, das große Auswirkungen für die Handwerker im Regierungsbezirk haben könnte. Es geht um die sogenannten „Handwerkerparkausweise“. Die werden seit 2005 im Regierungsbezirk von den Städten und Kommunen ausgestellt und sind recht praktisch. Hat ein Handwerker einen solchen Ausweis in seinem Werkstattfahrzeug, darf er (mit Einschränkungen) in der Fußgängerzone stehen, im eingeschränkten Halteverbot parken oder Höchstparkdauern überschreiten, ohne Angst haben zu müssen, ein Knöllchen zu bekommen. Die Düsseldorfer Richter haben aber jetzt entschieden, dass die bisherige Ausstellungspraxis rechtswidrig ist.

Die Richter bemängeln nicht die Tatsache, dass es die Handwerkerparkausweise überhaupt gibt. Sie stoßen sich aber daran, dass die Städte und Kreise vereinbart hatten, die von anderen Straßenverkehrsbehörden ausgegebenen Ausweise wechselseitig zu akzeptieren. Das verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung, so das Verwaltungsgericht – die ausgestellten Ausweise dürften nur in dem Gebiet der ausstellenden Behörde gültig sein.

Richter lassen eineHintertür offen

Allerdings ließen die Richter ein Hintertürchen offen: Falls zukünftig die Bezirksregierung die Ausweise ausstelle, würden sie im gesamten Regierungsbezirk Gültigkeit haben. Ob die Bezirksregierung das will und kann, ist aber fraglich. „Wenn die Städte und Kreise das wünschen, müssten wir das prüfen“, so ein Sprecher der Bezirksregierung. Die Prüfung kann dauern. Die Ausweise gelten aber nur für ein Jahr. Handwerker, die jetzt einen neuen Ausweis beantragen, müssen sich also unter Umständen auf lange Wartezeiten einstellen. Überhaupt wäre es unglücklich, wenn die Bezirksregierung diese Ausweise ausstellen müsse, befindet Elektromeister Hellmann: „Das wird doch ein Aufwand ohne Ende, wenn man dafür jedes Mal nach Düsseldorf muss.“ Er sei geschockt von dem Urteil. „Wir haben die Regelung 2005 nach langen Diskussionen durchgesetzt. Und jetzt das.“

Auch bei der Handwerkskammer in Düsseldorf ist man irritiert. „Die bisherige Regelung war sehr sinnvoll“, so Sprecher Alexander Konrad. Jetzt brauche es dringend einen „gesetzgeberischen Akt, um eine Heilung des Problems herbeizuführen“.

Nicht alle Handwerker sind allerdings unglücklich über das Urteil. Der Bochumer Elektroinstallateur Olaf Henkel hat von dem Thema Handwerkerparkausweis ohnehin die Nase gestrichen voll. Ein Jahr lang hat er das mal probiert. Zwei Ausweise brauchte er, um seinen Wagen außer der City auch in Nachbargemeinden abstellen zu können. „Mehr als 200 Euro habe ich dafür gezahlt“, sagt der Familienvater. „Verdammt viel Geld!“ Und in der Bochumer Fußgängerzone darf er damit trotzdem nur bis 11 Uhr stehen. Als er nach einem Notfalleinsatz in einer Bäckerei – der Strom war ausgefallen – um 11.30 Uhr zum Wagen zurückkam, hatte er trotz Ausweis ein Knöllchen unterm Wischer: 30 Euro.

Henkel verzichtet auf die teuren Ausweise, fährt jetzt lieber einmal mehr um den Block. Und manchmal riskiert er halt ein Knöllchen. Und wenn’s ein Notfall wie damals in der Bäckerei war, beruft er sich auf den „rechtfertigenden Notstand“ im Ordnungswidrigkeitengesetz. Das hat schon mal geklappt: „Das Ordnungsamt hat das Knöllchen zurückgezogen.“