Bottrop. .

Am Montag wurde die Messstation an der Peterstraße aufgestellt, die (wie schon die vor vier Jahren) die Luftschadstoffe Feinstaub, Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid messen soll und zwar zwölf Monate lang.

Aber schon davor soll es einen neuen Luftreinhalteplan geben und zwar zur Jahresmitte.

Das ist aber nicht etwa ein halbes Jahr zu früh, weil so ja nicht die Ergebnisse der neuerlichen Messung mit einfließen können, sondern eigentlich schon ein halbes Jahr zu spät. Denn der neue Luftreinhalteplan hätte schon Ende des abgelaufenen Jahres 2010 vorgelegt werden sollen - möglicherweise schon mit einer räumlichen Ausweitung der Umweltzone hier im Revier oder aber mit dem Verbot für bestimmte Plakettenfarben. Zum Beispiel für das Rot, das für Autos aus der gerade noch für eine Plakette ausreichenden Schadstoffgruppe steht.

Ende des gerade ausgelaufenen Jahres sollte auch eigentlich Schluss sein mit Ausnahmeregelungen für die Umweltzone - die können jetzt aber auch noch bis Ende Juni 2011 verlängert werden, allerdings nur auf Antrag hin.

Das betrifft vor allem Gewerbetreibende mit dem Handwerkerparkausweis. Mit der neuen Verlängerung können sie dann weiter ohne Plakette die Umweltzone befahren. 40 solcher Anträge sind bereits gestellt und bearbeitet worden beim Straßenverkehrsamt, auf etwa 150 wird die Zahl der noch ausstehenden Verlängerungsanträge geschätzt.

Wie zur Einführung der hiesigen Umweltzone im Oktober 2008 berichtet, war nach vielen Geburtswehen im Ruhrgebiet ein ziemlicher Fleckenteppich von Umweltzonen entstanden, keine große, zusammenhängende. Die hiesige Umweltzone kann noch mit allen drei Plakettenfarben befahren werden - was aber nicht auf andere Städte und Regionen zu übertragen ist. Es gibt Städte, die von Anfang an nur mit der strengsten Plakette, der grünen, befahren werden durften - z.B. Berlin und Hannover. Und in Münster sind lediglich Autos mit grünen und gelben Plaketten in der Umweltzone zugelassen.

Wer andere Städte befahren will, tut auch jetzt gut daran, sich nach den dortigen Regelungen zu erkundigen. In der Wuppertaler Umweltzone zum Beispiel sind Fahrzeuge mit „Rot“ seit dem 1. Januar verboten, für Düsseldorf und Neuss gilt das ab dem 1. März. Aber auch dort gelten die Ausnahmeregelungen für die Besitzer der Handwerkerparkausweise.

Allgemein wird geschätzt, dass es ab Mitte des Jahres mit dem neuen Luftreinhalteplan dann grundsätzlich zu einer Verschärfung der Fahrverbote in den Umweltzonen kommt und nur noch mit grünen und allenfalls gelben Plaketten gefahren werden darf.