Oberhausen. .
Viele kleine und mittelständische Handwerksbetriebe sind auf Fahrzeuge angewiesen, die häufig nur eine gelbe oder rote Plakette bekommen und sich daher nur eingeschränkt innerhalb der Umweltzonen bewegen können. Durch Handwerkerparkausweise war die Einfahrt in die Umweltzonen bisher gewährleistet. Diese Ausnahmeregelung soll zum 30. Juni 2011 auslaufen.
Ralf Witzel, Abgeordneter der FDP, wandte sich nun mit einer kleinen Anfrage zu diesem Thema an den Landtag. Einfahrverbote gerade in großflächigen Umweltzonen seien ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit der Menschen sowie in Berufs- und Unternehmerfreiheit, heißt es darin. Außerdem würden die strengen Restriktionen den Oberhausener Handwerksbetrieben nicht die dringend notwendige Planungssicherheit für ihre weitere betriebliche Existenz und wirtschaftliche Disposition gewähren, heißt es weiter. Regina Boos, Fraktionsgeschäftsführerin der FDP Oberhausen, sieht die Handwerkerparkausweise mit der Ausnahmeregelung positiv: „Die Handwerkerparkausweise samt Ausnahmeregelung für die Umweltzonen sind eine gute Sache. Fallen diese weg, hätten besonders die kleinen Handwerksbetriebe große Probleme.“
Aufwand für Ausnahmegenehmigungen enorm
Einer der Betroffenen ist Malermeister Reimund Heift. „Wenn es wirklich so kommt, dass wir mit unseren Fahrzeugen nicht mehr in die Umweltzonen fahren dürfen, stehen wir vor einem riesigen Problem. Dann können wir unser Auto wirklich nur noch wegschmeißen“, berichtet Heift. Auch Christian Brixa, Juniorchef bei Maler Brixa, sieht dieses Problem ebenfalls: „Der Aufwand, um eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, ist enorm. Würden die Parkausweise mit den Regelungen wegfallen, würde uns Handwerkern das schwer zur Last fallen.“
Andrea Raddatz von der Handwerkskammer Düsseldorf erklärt den Sachverhalt: „Handwerkerparkausweise sind eine unbürokratische Ausnahme, die mittelständischen Betrieben bisher die Einfahrt in Umweltzonen ermöglicht hat. Diese Ausnahmeregelung war bis zum 31. Dezember 2010 festgelegt und wurde für den Übergang zu den neuen Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2011 verlängert.“
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat mit dem Erlass vom 9. Dezember 2010 die Übergangsregelung für den Handwerkerparkausweis sowie den neuen Ausnahmekatalog den zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen mitgeteilt. „Darin enthalten ist auch eine Härtefall- und Fuhrparkregelung“, weiß Raddatz. Weitere Informationen: www.hwk-duesseldorf.de.
Werte an 35 Tagen zu hoch
Ein peinlicher Fehler sei der Verwaltung da passiert, entschuldigt sich Dr. Klaus Vogt vom Landesumweltamt (kurz LANUV). Auf der Internetseite des Amtes hieß es, dass die Messstation, die LANUV-Mitarbeiter vor knapp einem Jahr an der Mülheimer Straße installiert hatten, um die dortigen Feinstaubwerte zu dokumentieren, Anfang Januar abmoniert werden soll. Albert Karschti, Bezirksvertreter in Alt-Oberhausen, wunderte sich darüber. „Die Feinstaubwerte an der Hauptstraße sind weiterhin alarmierend hoch.“
Dr. Vogt bestätigte das auf Anfrage dieser Zeitung: „Im vergangenen Jahr lagen die Messungen an 35 Tagen über dem Grenzwert. Deshalb bauen wir die Anlage dort auch noch nicht ab, sondern beobachten die Situation weiter.“ Nach einer EU-Richtlinie darf der Tagesmittelwert von Feinstaub nur noch an maximal 35 Tagen im Jahr höher als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter sein. „Bisher können wir gar nicht sagen, wie lange die Messung an der Mülheimer Straße noch andauern wird, mindestens aber bis Ende 2011.“
Mithilfe mobiler Messstationen dokumentiert das Landesumweltamt die Luftverschmutzung an 87 Stellen in NRW. Ist diese besonders stark, sind die Kommunen zu Gegenmaßnahmen angehalten: Die Mülheimer Verwaltung etwa führte deshalb an der Aktienstraße ein Durchfahrtsverbot für Lkw ab 2,8 Tonnen ein. Weil die Feinstaubbelastung gesunken ist, wurde die Messstation am Montag abgebaut. Erst 2014 soll sie zwecks einer letzten Überprüfung wieder installiert werden.