Oberhausen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert die Oberhausener Beschäftigten auf, sich an den Betriebsratswahlen am 1. März 2014 zu beteiligen – auch Mini-Jobber, Leiharbeiter und Azubis.
Auch Mini-Jobber, Leiharbeitnehmer und Azubis dürfen ihr Kreuz machen, wenn am 1. März in den Firmen in Oberhausen die Betriebsratswahlen starten. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin.
Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der NGG-Region Ruhrgebiet, will bei den Beschäftigten der Lebensmittel- und Gastro-Branche in Oberhausen die „Wahllust“ wecken. Sie rät zudem, sich in Betrieben mit entsprechender Mitarbeiterzahl dafür stark zu machen, dass Betriebsräte gegründet werden.