Oberhausen. “Wenn das so weiter geht, sehe ich schwarz...“ Arbeitsrichter Oliver Päuser hätte kaum treffender die Situation beschreiben können, in der das städtische Nahverkehrsunternehmen Stoag steckt. Es herrscht viel Unmut in den Reihen des Unternehmens - Betriebsrat und Geschäftsführung sind im Unreinen.
„Sie haben viele Probleme im Betrieb, die gelöst werden müssen. Es kann nicht sein, dass Sie jedes Problem bei uns austragen. Wenn das so weiter geht, sehe ich schwarz, was die notwendige Kooperation zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat betrifft.“ Arbeitsrichter Oliver Päuser hätte kaum treffender die Situation beschreiben können, in der das städtische Nahverkehrsunternehmen Stoag steckt. Zwar wurden im November die gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Sommerferiendienstpläne durch eine Betriebsvereinbarung beigelegt, doch bereits gestern traf man sich wieder vor Gericht.
Die Stoag-Geschäftsführung hatte eine Unterlassungsklage gegen den Betriebsrat eingereicht. Päuser kündigte an, diese aus rein rechtlichen Erwägungen abzuweisen, an der Vorgehensweise des Betriebsrats missfiel allerdings durchaus auch einiges.
„Die Gedanken sind frei“
Bevor es ins Gerichtsgebäude ging, versammelten sich aber erst einmal Stoag-Mitarbeiter, um das Lied „Die Gedanken sind frei“ anzustimmen. Auffällig: Abseits standen Kollegen, die nicht mit in das Volkslied einstimmten. Sichtbarer Ausdruck dafür, dass es nicht nur zwischen der Mehrheit des Betriebsrats und der Geschäftsführung, sondern auch innerhalb der Arbeitnehmervertretung deutliche Dissonanzen gibt.
Der Fall, um den es gestern im Arbeitsgericht ging, war durch Passagen in der Weihnachtsausgabe der firmeninternen Zeitschrift „Pinwand“ ausgelöst worden. „Bei vielen Kollegen wurde die Angst erzeugt, dass die Stadt uns Aufträge nicht mehr gibt“, meint Michael Stemmer, Vorsitzender des Betriebsrats. Dieser reagierte mit einer literarischen Weihnachtsgeschichte, was wiederum eine Mitarbeiterin zum Anlass nahm, an Textpassagen Kritik zu üben und dies an einige Kollegen zu schicken.
Gefängnis angedroht
Der Betriebsrat formulierte daraufhin ein mehrseitiges Schreiben, in dem er diese Kollegin kritisierte und – so empfand sie es jedenfalls und auch die Geschäftsführung – dabei bloßstellte. Es folgte die Aufforderung der Stoag-Leitung, Schreiben dieser Art nicht weiter im Betrieb zu verbreiten. Am Ende kannten es jedoch alle.
Die Geschäftsführung klagte nun gegen den Betriebsrat, mit der Aufforderung, insbesondere personenbezogene Interna nicht mehr zu verbreiten, unter Androhung von Geldstrafe und – was man aber zurücknahm – sogar Gefängnis. Richter Päuser kündigte an, dass die Unterlassungsklage keinen Erfolg haben werde, weil er keinen groben Gesetzesverstoß erkennt. Er forderte allerdings den Betriebsrat auf, sich bei der Kollegin zu entschuldigen. Stemmer will sich erst mal mit Kollegen besprechen.
Bei der Stoag gibt es reichlich Gesprächsbedarf.