Oberhausen. In einer großangelegten Aktion hat die Oberhausener Tafel die Bedürftikgkeit ihrer Kunden überprüft. Gut 800 Nutzer der Lebensmittelausgabe ließen sich überprüfen. Vier Mal verweigerte der Verein die Berechtigung. Laut Vorsitzendem Josef Stemper besaß aber auch von ihnen keiner Reichtümer.
Wer die Angebote der Oberhausener Tafel nutzen möchte, muss sich ab sofort ausweisen können. Der Verein prüfte in einer großangelegten Aktion die Bedürftigkeit aller Kunden. Dies aber nicht etwa, weil der Vorstand einen Missbrauch vermutete, sondern weil die Vereinsmitglieder die Nase voll hatten von wilden, stets anonym geäußerten Verdächtigungen.
Der Skandal in Bottrop (in der Nachbarstadt hatten sich Helfer bei der Lebensmittelausgabe für sozial Bedürftige selbst bedient) hat zu einem Image-Schaden für alle Tafel-Einrichtungen geführt. Das in Oberhausen bemühte Vorurteil, über das sich der Vereinsvorstand maßlos ärgerte: „Die fahren mit dicken Karossen bei euch vor und kommen mit Lebensmitteltüten wieder raus.“
Die Vereinsmitglieder zogen die Notbremse. Erstens dadurch, dass auf anonyme Hinweise nicht mehr reagiert wird. „Wer unsere Arbeit kritisieren will, kann jederzeit persönlich vorbeikommen und mit uns sprechen“, bietet Josef Stemper (Vorsitzender) statt dessen an. Zweitens durch die Überprüfung aller gut 800 Tafel-Nutzer.
Unter der Pfändungsfreigrenze
„Wir haben uns von allen die dafür notwendigen Unterlagen vorlegen lassen und dabei eng mit dem Sozialamt zusammengearbeitet“, führt Stemper aus. Ergebnis: 675 Kunden in Oberhausen-Mitte sowie insgesamt 140 der Tafel-Ausgabestellen in Tackenberg und Holten registrierte der Verein.
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Mittlerweile ist auch Vorstandsmitglied Kurt Märzke vom Sinn der Maßnahme überzeugt. Anfangs hatte er befürchtet, die Gefühle der Tafel-Kunden zu verletzen. „Aber alle haben offen mitgemacht, sind sogar stolz auf ihre Kundenkarte, die sie jeweils ein Jahr lang als berechtigte Nutzer unserer Lebensmittelausgabe und des Mittagstisches ausweist“, stellte Märzke fest. Gut 800 Kunden erfüllen die vom Vorstand festgelegten Berechtigungsvoraussetzungen: Sie beziehen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Hartz IV oder erhalten eine Rente, die unter der Pfändungsgrenze (1050 Euro) liegt.
In vier Fällen verweigerte der Verein den Ausweis. „Weil das Einkommen der Betroffenen über den von uns geforderten Grenzen lag“, sagt Stemper. Leicht sei dem Vorstand diese Entscheidung nicht gefallen. Denn Reichtümer hätte niemand besessen. „Bei einem älteren Herrn betrug die Rente 1500 Euro, er musste davon aber Kredite abzahlen und war so in Not geraten.“
Mit der Aktion will der Verein Vorurteilen den Wind aus den Segeln nehmen und seine Gemeinnützigkeit zweifelsfrei belegen