Oberhausen. . Im Mai 2012 hat Margret K. (Name geändert) ihren Mann verloren. Seitdem muss sie von 1330 Euro Rente leben - und Rundfunkgebühr zahlen. Das war zuvor nicht nötig gewesen, weil ihr Mann eine Schwerbehinderung geltend machen konnte. Die knapp 54 Euro findet die 81-Jährige “deutlich zu viel“.
Margret K. (Name geändert) ist 81 Jahre alt und seit Mai 2012 Witwe. Sie bezieht eine Rente in Höhe von 1330 Euro. Bis zum Tod des Mannes – der eine Schwerbehinderung geltend machen konnte – war das Ehepaar von der Rundfunkgebühr befreit. Doch seit Juni 2012 muss die Rentnerin ihre Beiträge wieder entrichten. Über die Höhe ist die Seniorin schockiert, hilfesuchend wandte sie sich an die WAZ: „Ich zahle alle drei Monate 53,94 Euro – das ist doch deutlich zu viel.“
Mit ihrer Einschätzung steht Margret K. nicht allein da. Erst im Dezember registrierte die Verbraucherberatungsstelle in Oberhausen wieder einen verstärkten Andrang. Über 20 Oberhausener beschwerten sich in diesem Monat über ihre Rundfunkgebühren-Abrechnung.
Große Unsicherheit
Ein Wirbel, den Verbraucherschützerin Petra Gülker gut nachvollziehen kann. Denn: „Die Rundfunkgebühr ist seit dem 1. Januar 2013 neu geregelt worden, das sorgt bis heute für Unsicherheit.“
Bei der neuen Rundfunkgebühr gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag, egal wie viele Bewohner und Rundfunkgeräte vorhanden sind. „Mehrfachbelastungen entfallen zwar“, sagt Gülker. Davon profitierten etwa viele Wohn- und Lebensgemeinschaften. Derzeit liege die Gebühr bei monatlich 17,98 Euro. Und damit oft über den Beträgen, die viele Verbraucher bislang bezahlen mussten. Zum Beispiel, wenn sie nur ein Radio angemeldet hatten. Wer kein Rundfunkgerät besaß, musste sogar nichts zahlen.
Benachteiligt fühlen sich jetzt außerdem Menschen mit Schwerbehindertenausweis, die nun nicht mehr von der Gebühr befreit sind. „Das war bislang der Fall, wenn ihnen der besondere Vermerk RF erteilt worden war“, erläutert Gülker. Eine Befreiung erhalten nach der Neuregelung nur noch Pflegebedürftige, Taubblinde, Empfänger von Blindenhilfe sowie Bezieher von Sozialleistungen und Hartz-IV-Empfänger.
Kostenlose Beratung
Gleichwohl könnten Schwerbehinderte eine Ermäßigung beantragen. „Je nach Voraussetzung muss dann aber trotzdem noch ein Drittel der ursprünglichen Gebühr bezahlt werden.“ Die Regelungen zur Befreiung oder Ermäßigung seien umfangreich und nicht leicht nachzuvollziehen, weiß Gülker. Sie stellte darüber hinaus fest: „So mancher Rentner, der Anspruch auf eine Grundsicherung hätte, hat diese gar nicht beantragt.“
Wer also unsicher ist, ob er die Gebühr in voller Höhe berappen muss, kann sich bei der Verbraucherberatungsstelle, Lothringer Straße 20, kostenlos informieren. Termine gibt es unter 251 09. Margret K. will diese Chance jedenfalls rasch nutzen.
Bundesweit mehr als 600 Klagen
Während jetzt für Privathaushalte gilt: eine Wohnung, ein Beitrag, sieht die Sache bei Kommunen und Firmen komplizierter aus.
Bei ihnen ist die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge entscheidend. Der Betrag wird nach einem komplizierten Schlüssel verrechnet. Für Oberhausen bedeutet die neue Gebührenerhebung einen Anstieg von 30 854 Euro im Jahr 2012 auf 44 139 Euro im Jahr 2013 (jeweils inklusive des Anteils, den die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH zu zahlen hatte). Die OGM hat die Gebühren ohne Vorbehalt – auch für die Stadt – entrichtet.
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Gegen den Rundfunkbeitrag, der auch von vielen Firmen als Zwangsabgabe kritisiert wird, laufen bundesweit mittlerweile etwa 600 Klagen. Wer nur unter Vorbehalt zahlt, könnte damit sein Geld nach einem höchstrichterlichen Urteil zurück erhalten.
Ausnahmen wie noch bei der alten GEZ-Gebühr üblich, gibt es nach der Neuregelung nicht mehr: Wer bis dahin keinen Fernseher, sondern nur ein Radio besaß, war nur verpflichtet, 5,76 Euro im Monat zu bezahlen. Haushalte ohne Rundfunkgerät zahlten gar nichts. Jetzt müssen alle zahlen, egal, ob sie Rundfunkgeräte nutzen oder nicht. Eingezogen wird der neue Beitrag vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ).