Oberhausen.

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit gestern ein 31-jähriger Syrer vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Am 2. Juli soll er seinen 41-jährigen Schwager in dessen Kosmetikstudio im Zentrum Oberhausens mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben. Die Anklage, über deren Verlesung das Verfahren gestern nicht hinaus kam, geht von Heimtücke aus.

Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer soll es Reibereien gegeben haben. Nachdem mehrere Asylanträge abgelehnt worden waren, hielt sich der Angeklagte illegal in Deutschland auf. Er fand Unterschlupf bei seiner Schwester und ihrem Ehemann, dem das Kosmetik-Studio gehört. Doch dem soll nicht daran gelegen gewesen sein, den illegalen Aufenthalt seines Schwagers weiter zu unterstützen.

Angeklagte soll Situation ausgenutzt haben

Möglicherweise hatte der 41-Jährige den Dauer-Gast loswerden wollen. Am Tattag soll er am Computer gesessen haben, um ein Hotel für den 31-Jährigen in der Türkei zu suchen. Der Angeklagte soll das ausgenutzt haben, um sich dem mit dem Rücken zu ihm sitzenden Mann zu nähern und dem 41-Jährigen ein Messer mit 12,5 Zentimeter langer Klinge in den Nacken zu stechen. Danach soll der 31-Jährige so lange zugestochen haben, bis der Griff des Messers abbrach.

Der durch sechs Stiche schwer verletzte Schwager - unter anderem wurde er in die Brust und die Seite getroffen - konnte sich auf die Straße schleppen, wo ihm Passanten halfen und Polizei und Rettungskräfte verständigten. Unmittelbare Lebensgefahr soll nicht bestanden haben.

Der Angeklagte hatte bei der Polizei eine andere Version zu Protokoll gegeben: Danach habe der Schwager sein Foto ins Internet gestellt und ihn auf beleidigende Weise als Homosexuellen dargestellt. Darüber sei es am Tattag zum Streit gekommen, in dessen Verlauf er aus Wut zugestochen habe.