Oberhausen. Nach einer brutalen und völlig sinnfreien Attacke wird ein 34-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die extreme Gewaltattacke gegen einen Mann in einem Alt-Oberhausener Problemhaus schockierte selbst erfahrene Staats- und Rechtsanwälte: „Ein Akt sinnloser Brutalität“, „brutaler geht’s nicht“ – beschrieben sie vor dem Oberhausener Amtsgericht die Tat, die beinahe zur Erblindung des Angegriffenen führte.
Der 34-jährige Täter J. und ein weiterer Mann begegnen dem Opfer vor der Fahrstuhltür des Hochhauses, in dem beide zur Miete wohnen. Nach einem Wortwechsel zwischen den Dreien schlägt J. dem Mann unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Als dieser sofort zu Boden geht, tritt J. ihm mit dem Fuß in Brust und Gesicht. Nur das Eingreifen des Begleiters kann weitere Attacken auf den liegenden Mann verhindern.
Durch den Angriff zersplittert aber die Brille des Opfers, die Splitter dringen in sein rechtes Auge ein, zerfetzen die Hornhaut und perforieren den Augapfel. Der Mann verliert 95 Prozent der Sehfähigkeit, nur mit einer Sehhilfe können etwa 60 wieder hergestellt werden. Der Angegriffene muss seine selbstständige Arbeit aufgeben, landet bei Hartz IV. Zuvor sei er ein gut gestellter Bürger gewesen.
Täter ist kein Unbekannter
Der 34-Jährige J. hingegen flieht nach Ungarn, wird jedoch dort mit europäischem Haftbefehl festgenommen und nach Deutschland gebracht. Doch J. will sich auf ein Geständnis zunächst nicht einlassen, erst als ein Uberwachungsvideo aus dem Hausflur seinen schonungslosen Angriff deutlich zeigt, gesteht er die Tat ein: „Das wollte ich nicht. Mir tut es wirklich leid“, beteuert der 34-Jährige und gibt an, vor seinem Ausraster Wodka und Kokain konsumiert zu haben.
J. hat die serbische Staatsangehörigkeit und reiste vor fast 20 Jahren nach Deutschland ein. Nicht nur beim Amtsgericht in Oberhausen ist er alles andere als ein Unbekannter: 25 Vorstrafen, hat er bereits zu verantworten, darunter in der Regel Betrug, Fahren ohne Führerschein, bislang aber keine Körperverletzung.
Drei Jahre Haft und 20.000 Euro Schmerzensgeld
„Er ist ein Bewährungsversager“, lautet die Einschätzung des Oberstaatsanwalts, der der Angabe, der Täter habe unter Kokain und Alkohol gehandelt, keinen Glauben schenkt, dafür seien Schlag und Tritte zu gezielt gewesen. „Ein Motiv für die Tat lässt sich nicht klären. Sie muss hart bestraft werden.“
Das Urteil des Schöffengerichts: Drei Jahre Haft, 20.000 Euro Schmerzensgeld und Übernahme weiterer Kosten, die dem Opfer durch die Tat entstehen können. „Es handelt sich um völlig sinnfreie Brutalität, die durch nichts zu rechtfertigen ist“, schließt der Vorsitzende des Gerichts, Peter Dück, diesmal kurz angebunden die Akte: „Das war’s.“