Die Gewaltattacke gegen einen Mann in einem Alt-Oberhausener Problemhaus schockierte selbst erfahrene Staats- und Rechtsanwälte: „Ein Akt sinnloser Brutalität“, „brutaler geht’s nicht“ – beschrieben sie vor dem Oberhausener Amtsgericht die Tat, die zur beinahen Erblindung des Angegriffenen führte.
Der 34-jährige Täter J. und ein weiterer Mann begegnen dem Opfer vor der Fahrstuhltür des Hochhauses, in dem beide zur Miete wohnen. Nach einem Wortwechsel zwischen den Dreien schlägt J. dem Mann unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Als dieser sofort zu Boden geht, tritt J. ihm mit dem Fuß in Brust und Gesicht. Nur das Eingreifen des Begleiters kann Schlimmeres verhindern. Durch den Angriff zersplittert die Brille des Opfers, Splitter dringen in sein rechtes Auge ein, verletzen die Hornhaut und dringen in den Augapfel. Der Mann verliert 95 Prozent der Sehfähigkeit, nur mit einer Sehhilfe können 60 wiederhergestellt werden. Der Angegriffene muss seine selbstständige Arbeit aufgeben, landet bei Hartz IV. Zuvor sei er ein gutgestellter Bürger gewesen.
Nach Ungarn geflohen
Der 34-Jährige J. hingegen flieht nach Ungarn, wird dort mit europäischem Haftbefehl festgenommen und nach Deutschland gebracht. Doch er will sich auf ein Geständnis zunächst nicht einlassen, erst als ein Überwachungsvideo aus dem Hausflur seinen Angriff zeigt, gesteht er die Tat ein: „Das wollte ich nicht. Mir tut es wirklich leid“, beteuert J. und gibt an, vor seinem Ausraster Wodka und Kokain konsumiert zu haben.
Doch nicht nur beim Amtsgericht in Oberhausen ist J. – der die serbische Staatsangehörigkeit hat und vor fast 20 Jahren nach Deutschland einreiste – alles andere als ein Unbekannter: 25 Vorstrafen hat er bereits zu verantworten, darunter in der Regel Betrug, Fahren ohne Führerschein, bislang aber keine Körperverletzung. „Er ist ein Bewährungsversager“, lautet die Einschätzung des Oberstaatsanwalts, der der Angabe, der Beschuldigte habe unter Kokain und Alkohol gehandelt, keinen Glauben schenkt, dafür seien Schlag und Tritte zu gezielt gewesen. „Ein Motiv für das Handeln lässt sich nicht klären. So etwas muss hart bestraft werden.“
20 000 Euro Schmerzensgeld
Das Urteil des Schöffengerichts: Drei Jahre Haft, 20 000 Euro Schmerzensgeld und Übernahme weiterer Kosten, die dem Opfer durch die Tat entstehen können. „Es handelt sich um völlig sinnfreie Brutalität, die durch nichts zu rechtfertigen ist“, sagt Richter Peter Dück.