Obwohl sie bei einer Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Freund durch ein Messer schwer am Hals verletzt wurde, ging eine 50-jährige Oberhausenerin im November 2011 drei Tage lang nicht zum Arzt. Dabei spielte auch die Angst eine Rolle, dem bereits mehrfach vorbestraften 35-Jährigen könne bei der nächsten Verurteilung Sicherungsverwahrung drohen. Seit gestern muss sich das Landgericht Duisburg mit dem Fall auseinandersetzen. Die Anklage wirft dem 35-Jährigen versuchten Totschlag vor.

Am Abend des 9. November 2012 soll der angetrunkene Mann der 50-Jährigen in deren Wohnung an der Hermann-Albertz-Straße mit einer Art Kampfmesser mit gezackter Klinge einen sechs Zentimeter langen und zwei Zentimeter tiefen Schnitt in den Hals, knapp an der Schlagader vorbei, beigebracht haben. Durch seinen Verteidiger ließ der Angeklagte beim gestrigen Verfahrensauftakt lediglich vortragen, dass er derjenige sei, der der Frau die Wunde beigebracht habe. Weitere Angaben sollen später erfolgen.

Die Geschädigte berichtete im Zeugenstand von einer zehnjährigen Beziehung, in der beider Drogen- und Alkoholkonsum den Ton angab. Einige Monate zuvor habe der Angeklagte sie wegen einer anderen Frau verlassen, habe kurz vor der Tat aber wieder bei ihr gewohnt, weil er Krach mit der Neuen hatte. Wegen der neuen Frau, so die Zeugin, habe es am Tatabend auch Streit gegeben. „Ich habe ihm gesagt, dass sie eine Schlampe ist.“ Der Streit sei eskaliert. „Schließlich hat er mir das Messer an den Hals gesetzt“, so die Zeugin unter Tränen.

Ihr Leben verdankt die 50-Jährige wohl Kumpanen von der Platte, denen der Angeklagte von seiner Tat berichtet haben soll. Sie verständigten am 12. November die Polizei. Als endlich ein Arzt die Frau versorgen konnte, hatten sich die Ränder der Wunde schon entzündet.