Oberhausen. NRW-Bergbauabteilung beruhigt: Abbau der Kohle meist tiefer als hundert Meter. Doch im südöstlichen Stadtgebiet sind selbst heute Gebäuderisse nicht unmöglich.
1992 war zwar mit der Schließung der letzten Zeche in Oberhausen Schicht im Schacht, doch die Folgen des Bergbaus reichen bis ins 21. Jahrhundert. Erst vor zwei Jahren musste die Stadt für die Sicherung des Schachtes an der Bebel-straße 435.000 Euro zahlen. Da stellt sich die Frage: Ist mit weiteren Bergbau-Schäden zu rechnen und was wird dagegen getan? Wir sprachen darüber mit Andreas Nörthen, Pressesprecher der Abteilung Bergbau/Energie in NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Welche Vorsichtsmaßnahmen gegen Bergschäden sind auf Oberhausener Stadtgebiet vorgesehen?
Andreas Nörthen: Das zuständige Fachdezernat sieht für das Präventivprogramm Altbergbau keine Maßnahmen vor, da es auf Oberhausener Stadtgebiet keine sanierungsbedürftigen Schächte gibt, die im Verantwortungsbereich des Landes NRW stehen. Seitens der landesweit für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg gibt es derzeit auch keine aktuell laufenden Sicherungsmaßnahmen in Oberhausen.
Aber in Oberhausen gab es doch viele Zechen und daher doch auch zahlreiche Schächte und Flöze?
Nörthen: Große Teile des Stadtgebietes liegen nicht im Bereich des tagesnahen Steinkohlenbergbaus, sondern im Bereich des Steinkohlentiefbaus. Die ehemals dafür genutzten Schächte stehen auch weiterhin in der Verantwortung der Bergbaugesellschaften bzw. deren Rechtsnachfolger. Der Abbau der Kohlenflöze hat in weit mehr als 100 Metern Tiefe stattgefunden, ist grubenbildlich dokumentiert und bekannt. Ehemalige Abbaubereiche wirken nach so langer Zeit nicht mehr auf die Tagesoberfläche ein.
Wurde auch in geringeren Tiefen gegraben?
Nörthen: Ja, aber lediglich im südöstlichen Stadtgebiet. Dort gibt es Bereiche, in denen Abbau im oberflächennahen Bereich stattgefunden hat, also bis 100 Meter Tiefe.
Das heißt, wenn jemand in Oberhausen ein Gelände ausschachten und darauf bauen möchte, so hat er nichts zu befürchten?
Nörthen: Aus bergbaulichen Gründen gibt es keine absoluten Restriktionen hinsichtlich der Bebaubarkeit. Aber: Im Bereich oberflächennahen Bergbaus können geringfügige Restsetzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Außerdem muss geprüft werden, ob die Baumaßnahme nicht direkt auf einem alten Schacht liegt. Bei Baumaßnahmen empfiehlt sich grundsätzlich – auch aus formalrechtlichen Gründen – eine Anfrage bei dem bergschadensrechtlich zuständigen jeweiligen Eigentümer des betreffenden Bergwerksfeldes. Auskünfte hier erteilt unsere Bergbehörde auf schriftliche Anfrage.
Wie kann ich mich noch informieren?
Nörthen: Eine erste Information über den Untergrund können Betroffene per Internet durch das von uns mit dem Geologischen Dienst betriebene Informationssystem Gefährdungspotenziale des Untergrundes – www.gdu.nrw.de – erhalten. Das System liefert Anhaltspunkte, in welchen Bereichen von Nordrhein-Westfalen mit geologisch oder bergbaulich bedingten Untergrundgefährdungen zu rechnen ist. Es richtet sich an private und öffentliche Bauherren, Grundstückseigentümer und die von ihnen beauftragten Bevollmächtigten, zum Beispiel Gutachter, Ingenieurbüros oder Architekten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden dort jedoch nur pauschalierte Angaben für ein 1 mal 1 Kilometer großes Planquadrat gegeben.