Oberhausen. . Roland Freiheit war gezwungen, seine geschädigte Rosskastanie zu fällen. Weil die Kastanie unter Schutz stand, sollen jetzt drei neue Bäume her, so die Stadt.
Schlimm genug, dass Roland Freiheit seine kranke Rosskastanie fällen musste, jetzt soll der 54-Jährige auch gleich noch drei neue Bäume pflanzen oder 230 Euro pro Baum zahlen, das habe ihm die Stadt so diktiert, sagt Freiheit. Der Grund dafür ist die geltende Baumschutzsatzung, die vorsieht, dass für jeden entfernten Baum ein Ersatz her muss – unter bestimmten Bedingungen sogar mehrere Bäume.
Den WAZ-Leser stören aber nicht nur der hohe Aufwand und die damit verbundenen Kosten von rund 200 Euro pro Baum. Seitdem bekannt wurde, dass der Regionalverband Ruhr 1200 neue Gehölze für 30 gefällte Akazien am Rad- und Wanderweg Lipperheid pflanzt, fragt sich Freiheit: „Warum darf der RVR zum Ausgleich Sträucher pflanzen und ich nicht?“
Drei 16 Zentimeter dicke Pflanzen
„Die Ersatzbepflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des gefällten Baumes“, erklärt Stadtsprecher Uwe Spee. Da die ehemalige Rosskastanie einen Umfang von 2,30 Meter hatte, sieht die entsprechende und gesetzlich festgelegte Ersatzbepflanzung drei Bäume vor, die einen Stammumfang von 16 Zentimetern haben.
„Diese zu pflanzen war mir wegen mangelnder Angebote noch nicht möglich. Ich wollte stattdessen vier Bäume mit einem Stammumfang von 12 bis 14 Zentimetern einpflanzen“, berichtet Freiheit weiter. Das habe ihm der Fachbereich Grünplanung der Stadt jedoch verweigert.
„Eigentlich müsste sich Herr Freiheit sogar vier Bäume mit 16 Zentimetern Umfang anschaffen. Wir haben aber auf einen verzichtet“, sagt nun die Stadt. Und auch der RVR müsse sich an die Baumschutzsatzung halten. Schließlich gehe es bei der Ersatzbepflanzung unter anderem ums Stadtklima.
Bäume müssen ersetzt werden
Das hat nun auch der Regionalverband Ruhr im Sinn. Aus Verkehrssicherheitsmaßnahmen mussten die 30 Akazien gefällt werden, sagt ein Sprecher. „Auf Wunsch der Anwohner setzen wir nun auf eine dichtere Bepflanzung des Rad- und Wanderweges.“ Das habe auch die Stadt abgesegnet. „Büsche sind außerdem eher geeignet, da die Wurzeln von Bäumen, den Rad- und Wanderweg schädigen könnten.“
Laut Baumschutzsatzung sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern geschützt, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Dem Antragsteller könne auferlegt werden, für jeden entfernten geschützten Baum eine Ersatzpflanzung auf diesem oder einem anderen Grundstück vorzunehmen, heißt es weiter.