Oberhausen. Ausländische Abschlüsse werden häufig nicht anerkannt. Doch ein Beispiel zeigt: Selbst über 40-Jährigen kann der Wiedereinstieg gelingen. Das Jobcenter Oberhausen hilft dabei mit Zuschüssen an den Arbeitgeber.

Es war wahrlich kein leichter Start: 20 lange Jahre ohne Job, ein Abschluss, der nicht anerkannt wird, unzählige erfolglose Bewerbungen. Frau S. war verzweifelt. Sie bewarb sich bei Zahnärzten, als Näherin – ohne Erfolg. Jetzt aber hat’s geklappt: Mit Unterstützung des Jobcenters Oberhausen ist die 42-Jährige zurück in ihrem Beruf und arbeitet seit einem Monat als zahnmedizinische Fachangestellte in der Praxis von Dr. Joanna Sena-Schulze.

Jobcenter entscheidet nach Ermessen

Die Zuschüsse sind eine Leistung, über die das Jobcenter im Rahmen der gesetzlichen Regelung eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.

Sie sollen eine besonders intensive Einarbeitung und die Eingliederung schwer vermittelbarer, älterer oder schwerbehinderter Arbeitsloser unterstützen.

Eingliederungszuschüsse sind vor Arbeitsaufnahme beim Jobcenter Oberhausen zu beantragen.
Weitere Informationen unter Telefon 0208/850 68 55 oder im Internet unter www.jobcenter-oberhausen.de.

„In meiner Heimat Mazedonien habe ich vor 20 Jahren die Ausbildung abgeschlossen und dort kurzzeitig in einer Praxis gearbeitet“, erzählt Frau S. Doch dann kamen die Ausreise nach Deutschland, die Heirat und Geburt von zwei Söhnen – und mit dem Job war erst einmal Schluss. In Deutschland dann der Neustart: „Damit er gelingt, habe ich jeden Monat 15 bis 20 Bewerbungen geschrieben. Und jedes Mal eine Absage erhalten“, beklagt die 42-Jährige.

Martina Schölermann, Arbeitsvermittlerin im Jobcenter Oberhausen, kennt die Gründe für die negative Resonanz: „Die lange Zeit zwischen ihrer Ausbildung und dem Berufseinstieg und fehlendes Vertrauen möglicher Arbeitgeber in fachliche Kenntnisse oder praktische Fähigkeiten haben ihren Neustart verhindert.“

Hilfeberechtigte fördern

Deswegen freue es sie umso mehr, dass der Mutter nun – mit Hilfe eines sogenannten Eingliederungszuschusses des Jobcenters – ein beruflicher Start in einen Job ermöglicht wurde, den sie in Deutschland bisher nicht ausgeübt hat. „Wir gewähren zeitlich befristet einen Zuschuss zu den Lohnkosten. So können wir die Integration von Hilfeberechtigten in den Arbeitsmarkt fördern“, erklärt Josef Vogt, Sprecher des Jobcenters. Die finanzielle Unterstützung, die der Arbeitgeber erhalte, soll dabei eine Minderleistung des neuen Arbeitnehmers ausgleichen – etwa wegen einer besonders intensiven Einarbeitung. „Über die Höhe und Dauer des Zuschusses wird in Absprache mit dem Betreuer und den Mitarbeitern entschieden“, so Vogt.

Doch die wohl größte Hürde, die mit Hilfe des Jobcenters genommen wurde, sei die Anerkennung des Berufsabschlusses aus Mazedonien gewesen. „Trotz so vieler Niederschläge hat Frau S. nie aufgegeben. Sie ist das beste Beispiel, dass jemand wirklich arbeiten will“, lobt der Sprecher.

„Neustart bedeutet viel Arbeit“

Der Optimismus und Ehrgeiz von Frau S. haben auch Joanna Sena-Schulze überzeugt, sie in ihrer Zahnarztpraxis einzustellen. „Junge Auszubildende haben bei mir leider keinen guten Eindruck hinterlassen, ihre Arbeitseinstellung ließ zu wünschen übrig. Mit 42 Jahren bringt man eine gewisse Lebenserfahrung mit, das spüren auch die Patienten“, erzählt die Zahnärztin. Der berufliche Neustart von Frau S. bedeute für das Team um Dr. Sena-Schulze viel Arbeit, die sie aber gerne in Kauf nehme. „Nach 20 Jahren ohne Berufserfahrung muss sie alles neu lernen – angefangen von der Arbeit am Empfang über die Assistenz während einer Behandlung – das braucht seine Zeit.“

Doch die 42-Jährige lerne schnell, vor allem dank ihres unermüdlichen Einsatzes: „Sobald ich zu Hause bin, lese ich Fachbücher und präge mir die Begriffe und Abläufe ein. Die ersten Wochen waren schwer für mich, aber ich bin mehr als glücklich, dass ich nach so langer Zeit endlich wieder arbeiten darf“, freut sie sich. Mittlerweile fallen ihr die Arbeitsschritte jeden Tag leichter und sie zeige mehr Sicherheit im Umgang mit den Patienten.

Trotzdem betont die Zahnärztin: „Ohne den Zuschuss vom Jobcenter hätte ich Frau S. nicht die Möglichkeit zum Berufseinstieg bieten können.“