Oberhausen. Viel zu lange Schichten, unregelmäßige Arbeitszeiten und Kurzpausen, die nicht eingehalten werden könnten, beklagen die Mitarbeiter der Stoag seit der Einführung des neuen Dienstplanes. Nun ziehen die Betriebsräte der städtischen Verkehrstochter gegen den Plan ins Feld.

Der Streit zwischen Betriebsrat und der Geschäftsführung bei der städtischen Nahverkehrstochter Stoag eskaliert weiter. Diesmal wird die Auseinandersetzung über den seit dem Ende der Sommerferien am 4. September gültigen Dienstplan für die 350 Stoag-Beschäftigten im Fahrdienst vor das Gericht getragen. Nachdem der Betriebsrat schon einmal erfolgreich gegen Teile des Feriendienstplans vorgegangen war, soll sich das Arbeitsgericht Oberhausen erneut mit der Frage einer einstweiligen Verfügung auseinandersetzen.

Der Termin sei für den kommenden Donnerstag anberaumt worden, so Stoag-Betriebsratsvorsitzender Michael Stemmer. „Der Dienstplan ab dem 4. September wurde trotz Ablehnung durch den Betriebsrat erneut rechtswidrig umgesetzt“, erklärt Stemmer.

Auch der Feriendienstplan, der vom 22. Juli bis 3. September reichte, sei rechtswidrig gewesen. Damals hatte der Betriebsrat exemplarisch sechs der insgesamt 190 Dienste vor Gericht auf den Prüfstand stellen lassen. Diese Dienste musste das Unternehmen dann nach Darstellung der Arbeitnehmerseite wieder abändern. Nun ärgern sich Betriebsräte darüber, dass sich das Stoag-Management davon unbeeindruckt beim regulären Dienstplan erneut hart zeigt. In der vergangenen Woche hatte bereits einmal eine Einigungsstelle ohne Ergebnis getagt.

Leser zu Gast bei der Stoag

Die WAZ öffnet Pforten bei der Stoag in Oberhausen Buschhausen. Foto: Tom Thöne / WAZ FotoPool.
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Hintergrund: Seit dem Ferienende lässt Stoag-Geschäftsführer Werner Overkamp die Beschäftigten im Fahrdienst nach einem Dienstplan arbeiten, dem der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Die Arbeitnehmerseite beklagt viel zu lange Schichten, unregelmäßige Arbeitszeiten und Kurzpausen, die nicht eingehalten werden könnten.

Overkamp hatte eingeräumt, dass Pausen nur noch in geringerem Umfang als Arbeitszeit angerechnet werden. Die Mehrbelastung der Mitarbeiter bewege sich aber im akzeptablen Bereich. Änderungen der Dienstpläne sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig.