Oberhausen. Nach der vom Verein “Wir sind Oberhausen“ gestellten Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Klaus Wehling prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Mann eingeleitet werden kann. Er soll die Unterschriftenliste zum Erhalt eines Jugendhauses vernichtet haben.

Die vom Verein „Wir sind Oberhausen“ gestellte Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) und dessen Büroleiter Uwe Bonsack ist noch nicht vom Tisch. „Wir prüfen derzeit weiterhin, ob ein Anfangsverdacht der Unterdrückung von Urkunden besteht“, teilte Detlef Nowotsch, Sprecher der zuständigen Duisburger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mit.

Hintergrund ist ein Streit um Unterschriftenlisten zum Erhalt des Hauses der Jugend am John-Lennon-Platz. Der Bürgerverein wirft Bonsack und seinem Dienstherren Wehling vor, die 2500 Unterschriften vernichtet zu haben, die im Juli 2012 zur Rettung der Jugendeinrichtung überreicht worden waren. Das Büro des Bürgermeisters behauptet, die Liste sei bei einem Kinderbesuch im Rathaus aus Versehen mit Kaffee überschüttet worden. Dadurch seien die Unterschriften nicht mehr lesbar gewesen.

Haftstraf bis zu fünf Jahren möglich

Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder der Sachverhalt am Ende keine strafrechtlichen Konsequenzen haben wird, mag Nowotsch nicht beurteilen.

„Noch lässt sich nicht sagen, in welche Richtung sich die Prüfung entwickeln wird.“ Nach § 274 Strafgesetzbuch, kann die Vernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung von Urkunden mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.