Dieses Urteil dürfte viele Hunde- und Katzenbesitzer sicher aufatmen lassen: In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) entschieden, dass Vermieter die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen nicht generell untersagen dürfen. Entsprechende Klauseln benachteiligten die Mieter in unangemessener Weise und seien daher unwirksam. Allerdings, so heißt es weiter im BGH-Urteil, dürften Mieter ihre Tiere im Gegenzug nicht „ohne jegliche Rücksicht auf andere“ halten. Mit anderen Worten: Der Einzelfall entscheidet.
Doch zumindest in Oberhausen sieht die juristische Realität so aus, dass sich durch das Urteil im Grunde nichts ändern wird. Das sagt Peter Dück, Richter am Oberhausener Amtsgericht: „Im wesentlich ist das nichts Neues, das wurde bei uns bisher in der Praxis schon immer so gehandhabt. Was nicht stört, bleibt drin.“ Erfahrungsgemäß haben die Oberhausener Richter in der Vergangenheit immer Milde walten lassen, weil Tiere „positiv fürs Gemeinwesen sind“, erinnert sich Dück.
Doch es gibt auch Ausnahmen, in denen das Gesetz klar auf der Seite der Vermieter steht. „Es gab mal einen Fall, da hatten die Mieter in der Wohnung 20 Tauben gehalten. Das konnte man natürlich durchs ganze Haus riechen.“ Tauben, erklärt Dück, gehören in einem Mietshaus aufs Dach. „Und selbst dann ist es noch genehmigungspflichtig.“ In einem anderen Fall unterhielt ein Mieter gegen den Willen seines Vermieters eine Hamsterzucht in der Wohnung – auch das ist nicht zulässig. „Aber das sind natürlich extreme Fälle. Wer ein bisschen nachdenkt, weiß auch, was erlaubt ist und was nicht“, so Dück.
Wenig Fälle
Niemand habe etwas dagegen, wenn man der Hund bellt oder die Katze miaut. Und selbst bei nervigen Dauerkläffern entscheidet das Gericht nicht direkt, dass der Hund weg muss: „In solchen Fällen empfehlen wir dem Halter, ob es nicht sinnvoll ist, erst einmal eine Hundeschule zu besuchen und dann weiterzusehen.“ Allerdings bleiben die verhandelten Fälle in dem Bereich auch einigermaßen überschaubar. Der Richter: „Das sind nur ganz wenige Verfahren im Jahr, unter fünf. Statistisch ist das kaum erfassbar.“ Momentan würden in Oberhausen drei Verfahren wegen Tierstreitigkeiten verhandelt.
Stefan Salecker, Anwalt beim Mieterbund Rhein Ruhr in Oberhausen, hält es dagegen „durchaus denkbar, dass nun viele Menschen vor Gericht ziehen.“ Er warnt angesichts des BGH-Urteils allerdings davor, ein Tier anzuschaffen, ohne den Mieter vorher darüber zu informieren: „In der Beratungspraxis würde ich empfehlen, den Mieter zuerst schriftlich um seine Zustimmung zu bitten.“ Diese werde allerdings oft verweigert, dann könne man vor Gericht ziehen. Aktuell betreut er einen Fall aus Oberhausen, bei dem der Vermieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers verbieten will.
„Der Richter muss im Einzelfall entscheiden, wie er ‘kleiner Hund’ definiert. Bei einem Yorkshire dürfte der Fall klar sein“, so Salecker. Darüber hinaus haaren diese Hunde nicht – ein Verbot des Vermieters mit Verweis auf Tierhaarallergiker im Haus wäre also hinfällig.