Oberhausen. Ein neuer Bebauungsplan der Stadt Oberhausen untersagt Betriebe „mit schädlichen Auswirkungen“ an der Helmholtzstraße. Nun muss ein Wettbüro weichen. Vermieter Knut Sölter fürchtet jetzt, keinen Nachmieter für das Ladenlokal zu finden und die zum Verkauf stehende Immobilie unter Wert verkaufen zu müssen.
Bei Knut Sölter liegen die Nerven blank. Nachdem der Hauseigentümer einen Nachmieter für sein Ladenlokal an der Helmholtzstraße 64 fand, muss er ihn nun wieder vor die Tür setzen. Grund dafür ist ein neuer Bebauungsplan der Elsässer Straße/Wilhelm-Weyer-Weg, der auch den nördlichen Teil der Helmholtzstraße betrifft. Erst vor kurzem führte der 74-jährige Vermieter Modernisierungsarbeiten durch – Geld, das er sich hätte sparen können, wie er findet.
Neuer Bebauungsplan
Am 18. März 2013 stellte die Stadt einen neuen Bebauungsplan auf, der die Elsässer Straße, den Wilhelm-Weyer-Weg sowie benachbarte Straßen zu einem Misch- bzw. Wohngebiet erklärt. Geschäfte, die „schädliche Auswirkungen“ haben wie Vergnügungs- und Wettannahmestätten sind somit tabu. Das Wettannahmebüro an der Helmholtzstraße in einem der beiden Ladenlokale im Haus von Knut Sölter muss demnach geschlossen werden.
Der Rentner kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen, ein paar Meter weiter befinde sich eine Spielhalle und die müsse nicht dicht machen. „Ich sehe es gar nicht ein, meinen Mieter jetzt rauszuschmeißen. Da bekomme ich doch nie wieder neue Leute rein.“ Oberhausen sei schließlich bekannt für seine Leerstände, die sich immer mehr häufen. Sölter will das Haus verkaufen und ein leerstehendes Ladenlokal mindere den Wert. „Mit solchen Aktionen forciert Oberhausen ja weitere Leerstände. Die Stadt macht sich selber kaputt.“
Qualitätsniveau dadurch verringert
Das sieht die Stadt jedoch anders. „Die Bebauungspläne sollen die Entwicklung von Quartieren und Zentren lenken und strukturieren“, sagt Stadtsprecher Uwe Spee. In dem vorgesehenen Mischgebiet sollen Nutzungen, die „schädliche Auswirkungen“ aufweisen oder einen sogenannten „Trading-Down-Effekt“ auslösen, ausgeschlossen werden, heißt es im Bebauungsplan. Trading down findet unter anderem statt, wenn das Qualitätsniveau eines Stadtteils bewusst verringert wird. Ein Wettbüro fördere diesen Effekt, laut Bebauungsplan.
Erst durch den Bauantrag von Sölters Mieter wurde die Stadt auf den Betrieb aufmerksam. „Das beantragte Vorhaben entspricht nicht den (...) Hauptplanungszielen“, heißt es in einem Schreiben. Das Bauvorhaben sei zurückgestellt. Knut Sölter hat nun Klage gegen die Stadt eingereicht.