Oberhausen.

Für das Gebiet zwischen Friedrich-Karl- und Styrumer Straße hat die Stadt einen neuen Bebauungsplan aufgestellt. Er ersetzt einen 2010 beschlossenen Bebauungsplan, der die Einrichtung einer Spielhalle vorsah. „Für ein leer stehendes Ladenlokal an der Styrumer Straße wird eine Nutzung als Spielstätte angefragt. Diese neue Spielhalle stünde im baulichen Zusammenhang mit der bereits auf der Friedrich-Karl-Straße 49 vorhandenen Spielhalle“, hieß es in der Vorlage der Stadt vom September 2010. Die Stadt wollte damals das Gebiet zum Kerngebiet machen.

Das Gerichtsurteil machte eine Neuplanung notwendig

Ein Gerichtsurteil machte nun eine Neuplanung notwendig: „Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu einer Bauvoranfrage für einen Bereich am Osterfelder Marktplatz wurde auch die Frage der Gebietseinstufung erörtert. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Kerngebiete nicht automatisch aufgrund ihrer geografischen Lage im Innenstadtkern als solche zu definieren sind. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

Da in der maßgeblichen Umgebung des Vorhabens die Wohnnutzung überwiegt, konnte das Gebiet nicht als Kerngebiet eingestuft werden“, sagt die Stadt.

Der alte Bebauungsplan wurde aufgehoben

Folglich wurde der alte Bebauungsplan aufgehoben und durch einen neuen ersetzt. Auch für ihn gilt: „Die traditionell vorhandene starke Durchmischung von Handel, Dienstleistung und Gewerbe mit Wohnen soll erhalten bleiben.“ Diese Funktion spielt an der Friedrich-Karl- und Helmholtzstraße vor allem in den Erdgeschossen eine Rolle. Hier ist die Ausweisung von Mischgebieten vorgesehen. An der Styrumer Straße hat Wohnen eine stärkere Bedeutung. Deshalb soll dort weitgehend ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Um qualitativ hochwertige Citybereiche zu entwickeln seien Vergnügungsstätten, bordellartige Nutzungen und Handel mit erotischer Ware nicht förderlich, so die Verwaltung.