Oberhausen. Ein Gesetz zwingt viele Oberhausener, sich für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Der Chef des Integrationsrates fordert eine Reform.
Auf viele junge Oberhausener kommt jetzt die Entscheidung zu, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen. In diesem Jahr sind 21 junge Erwachsene betroffen. Insgesamt sind es in den kommenden zehn Jahren 226. Ein aktueller Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befeuerte nun die Debatte um den Doppelpass.
Frist gesetzt
Hintergrund: Im Jahr 2000 trat eine Neuregelung für in Deutschland geborene Kinder in Kraft, deren Eltern beide keine EU-Bürger sind. Wer nach dem Jahr 1990 geboren ist, muss sich demnach bis zum 23. Lebensjahr darüber klar werden, ob er den deutschen Pass behält oder den des Herkunftslandes der Eltern. Zwei Staatsangehörigkeiten kann es nach der aktuellen Gesetzeslage nicht geben. Sollte sich der junge Erwachsene nicht bei der Ausländerbehörde melden, würde es automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen. Ausgehend von dieser Problematik will Leutheusser-Schnarrenberger nun das deutsche Staatsbürgerrecht reformieren und die doppelte Staatsbürgerschaft freigeben.
Ercan Telli, Geschäftsführer des Oberhausener Integrationsrates, begrüßt diese Initiative. „Der Vorstoß ist richtig. Ich befürchte aber, dass nun dieses ganze Thema im Wahlkampf benutzt wird.“ Telli erinnert an den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, der mit einer Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft polarisierte. „Wer die bösen Geister beim Thema Zuwanderung erst einmal gerufen hat, kann sie nicht so ohne weiteres zurückpfeifen.“
Nicht im Sinne der Integration
Trotz dieser Gefahr, sei es nun Zeit, dieses Thema anzugehen. „Die meisten EU-Länder sind schon deutlich weiter und haben ihr Verständnis von Staatsbürgerschaft modernisiert.“ Telli nennt vor allem die Niederlande und Frankreich. „Ich persönlich habe das in Deutschland eingeführte Optionsmodell von Anfang an abgelehnt.“ Es sei nicht im Sinne der Integration. „Man macht unter dem Strich mehr damit kaputt, wenn man Jugendlichen mit der Volljährigkeit sagt, dass sie sich entscheiden müssen. Wem schadet es denn, wenn ein Mensch mehr als eine Staatsbürgerschaft hat?“, fragt Telli. „Die Bürger, um die es hier geht, wurden in Deutschland geboren und sind hier sozialisiert. Die Staatsangehörigkeit eines Menschen allein ist doch kein Indikator dafür, ob jemand staatstreu ist.“