Oberhausen.
Mieter dürfen künftig erst drei Monate nach Beginn von energetischen Sanierungsarbeiten Mietminderungen geltend machen. Das hat der Bundestag jetzt entschieden. Während der Oberhausener Mieterschutzbund die Neufassung des Gesetzes als massive Einschränkung der Mieterrechte bewertet, sehen sie örtliche Vertreter der Hausbesitzer als einen Beitrag zur Energiewende.
„Für mich ist das ein typisches FDP-Gesetz“, kritisiert Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Mülheim und Umgebung eV., zu dem neben Essen auch Oberhausen gehört, diese Entscheidung scharf. „Das hat für die Mieter massive Einschränkungen zur Folge. Zu trennen, was eine energetische Sanierung oder eine ganz normale Arbeit ist, zeigt sich in der Praxis als sehr schwierig.“ Bartnik befürchtet, dass Vermieter künftig mehr Sanierungsarbeiten als energetisch notwendig deklarieren, um so Mietminderungen zu verhindern.
Teil der Kosten darf auf Mieter umgelegt werden
„Ich hatte schon Fälle, in denen komplette Kernsanierungen in den Wintermonaten stattgefunden haben. Die Familien hatten dann bei Minustemperaturen ein offenes Haus. Da die Sanitäranlagen ebenfalls überarbeitet wurden, mussten sie mit einem Dixi-Klo draußen im Schlamm vorlieb nehmen“, zeichnet Bartnik Schreckensszenarien. Er sieht die Gefahr, dass Vermieter zukünftig öfter auf diese Praxis setzen werden.
„Zudem kommen auf Mieter die Modernisierungskosten zu.“ Denn die Vermieter dürfen elf Prozent der entstehenden Kosten auf die Mieter umlegen. „Außerdem kann sich der Zuschlag erhöhen. Die Mieter zahlen so doppelt und dreifach für die Modernisierung“, so Bartnik. „Darüber rege ich mich tierisch auf.“
Regelung für den Härtefall
Jochen Schütz, der Geschäftsführer von Haus und Grund in Oberhausen, begrüßt dagegen die Änderung des Mietrechtes. „Dadurch werden viele Dinge bei der Sanierung vereinfacht.“ Es gehe dabei auch nicht um den Mietzins oder eine Erhöhung der Mieten. „Die energetische Sanierung ist ein gesellschaftliches Anliegen, das vonseiten der Politik nun vorangebracht wird.“ Jeder habe daran mitzuwirken. „In vielen Fällen mussten bisher Gutachten angefertigt werden, um zu zeigen, dass eine Arbeit wegen energetischer Gründe und nicht aus anderen Anliegen gemacht wurde. Dieser Aufwand entfällt jetzt.“
Zudem gebe es weiter eine Härtefallregelung, nach der im Zweifelsfall der einzelne Mieter von den Sanierungskosten befreit werden kann. Schütz: „Nicht alles, was mit der Neuregelung beschlossen wurde, geht zu Lasten der Mieter.“