Berlin. Am Donnerstag stimmt der Bundestag über eine Reform des Mietrechts ab. Unter anderem sollen Mieterhöhungen in Städten oder Stadtvierteln stärker begrenzt werden können. Der Mieterbund hält den Gesetzentwurf allerdings für ungenügend und fordert einen konsequenteren Schutz für Mieter.

Vor der Bundestagsabstimmung über das neue Mietrecht hat der Mieterbund die Vorschläge von Union und FDP zur Eindämmung stark steigender Mieten als unzureichend kritisiert. Dringend notwendig sei eine Deckelung bei Neuvermietungen, sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. Kurz vor der Abstimmung am Donnerstagnachmittag hatten Union und FDP den Entwurf nachgebessert. Demnach soll den Bundesländern die Möglichkeit gegeben werden, Mieterhöhungen in Städten oder Stadtvierteln stärker zu begrenzen. Statt um 20 Prozent dürfen Wohnungsmieten dann innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen.

Ropertz betonte: "Die Kappungsgrenze greift nur bei bestehenden Mietverhältnissen ein und verhindert allzu drastische Preissprünge." Hingegen gebe es bei Neuvermietungen keine gesetzliche Regelung, die überproportionale Steigerungen verhindern würde. "Eine Begrenzung der Neuvertragsmieten wäre auch deshalb so wichtig, weil die hohen Neuvertragsmieten von heute die Bestandsmieten von morgen sind."

Lärm bei energetischer Sanierung soll kein Grund für sofortige Mietminderung sein

Das Reformpaket von Union und FDP sieht zudem vor, dass die Miete bei energiesparenden Sanierungen drei Monate lang etwa wegen Lärmbelästigung nicht gemindert werden muss. Damit will die Koalition das Dämmen von Häusern im Zuge der Energiewende forcieren. Zu der Reform gehören zudem Maßnahmen gegen "Mietnomaden", die von Wohnung zu Wohnung ziehen, keine Miete zahlen und die Wohnung verwahrlost zurücklassen. Hier sollen unter anderem Zwangsräumungen erleichtert werden. (dpa)