Berlin. . Bis zu 5000 Euro sollen Hausbesitzer bekommen, wenn sie ihre eigenen vier Wände energetisch sanieren. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Damit soll die Energiewende vorangebracht werden.
Hausbesitzer sollen künftig bis zu 5000 Euro bekommen, wenn sie ihre eigenen vier Wände energetisch sanieren. Das hat das Bundeskabinett als eine von mehreren Maßnahmen beschlossen, um die Energiewende voranzubringen. Bisher liegt die Obergrenze bei 3750 Euro. Dazu will die Regierung die Mittel zwischen 2013 und 2020 jeweils um 300 Millionen Euro auf 1,8 Milliarden Euro pro Jahr aufstocken. Damit reagierte sie auf die gescheiterten Gespräche mit den Ländern zu der geplanten staatlichen Förderung für die Gebäudesanierung.
Nach dem Beschluss können Effizienzhäuser sogar bis zu 25 Prozent Förderung erhalten. Das Maximum beträgt 18.750 Euro. Bereits ab Januar sollen die Zuschüsse nach den Worten von Bauminister Peter Ramsauer (CSU) „unkompliziert und unbürokratisch“ über die bundeseigene KfW-Bank erhältlich sein.
Kritik des Handwerks
Der Zentrale Immobilien Ausschuss bewertete die Aufstockung als „Tropfen auf den heißen Stein“. Auch das Deutsche Handwerk kritisierte die Finanzspritze etwa für einen Fensterwechsel als unzureichend. Dabei handelt es sich bei der Gebäudesanierung um ein ganz zentrales Element, wenn die Energiewende gelingen soll. Denn derzeit fließen knapp 40 Prozent der Energie in Heizung, Beleuchtung und warmes Wasser.
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Zur Beschleunigung des umstrittenen Netzausbaus hat das Kabinett weiter beschlossen, die Klagemöglichkeiten einzuschränken. Damit langwierige Verfahren der Gegner künftig den Trassenbau nicht mehr ewig blockieren, wird der Klageweg auf eine Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht beschränkt. Das soll die Bauzeit von Höchstspannungsleitungen von zehn auf vier Jahre verkürzen. Dazu hat die Regierung im Rahmen des Bundesbedarfsplanes grünes Licht für den Bau von drei Stromautobahnen (2800 Kilometer lang) gegeben. Sie sollen vor allem Strom vom windreichen Norden nach Süddeutschland bringen.
Die Verkürzung der Klagezeiten stößt auf Kritik: Verfassungsrechtlich sei es zwar unbedenklich, dass es für Klagen nur noch eine Instanz geben soll, sagte der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis. „Das widerspricht aber der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung. Im Gegenteil – das ist fast ein Misstrauensvotum gegen die Bürger“, so Battis. Auch beim Verein „Mehr Demokratie“ gibt es Bedenken. Zwar verstehe er „die Not“ der Bundesregierung, sagte Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. „Grundsätzlich gehen beschleunigte Verfahren aber immer auf Kosten der Bürgerbeteiligung.“ Beck plädierte für die Einführung eines „fakultativen Referendums“ nach Schweizer Vorbild. Dort können Bürger beschlossene Gesetze per Volksabstimmung vor Inkrafttreten korrigieren.