Oberhausen. . Sechs Teilzeitkräfte der Kultmarke Hollister im Oberhausener Centro verklagen das Unternehmen nun vor dem Arbeitsgericht. Die Ehemaligen werfen ihrem alten Arbeitgeber vor, mit Leibesvisitationen, Kameraüberwachung und Taschenkontrollen die Persönlichkeitsrechte erheblich zu verletzen.

Taschenkontrolle, Jacke öffnen, Hosenbeine hochschieben, permanente Kameraobservierung bis in die kleinsten Winkel, Leibesvisitation – die überwiegend jungen Kunden der Modekette Hollister, die vor zwei Jahren auch im Centro erfolgreich eine Filiale eröffnete, müssen solch Sicherheitsmaßnahmen nicht befürchten, wenn sie das Geschäft verlassen. Schließlich legt das US-amerikanische Modelabel bewusst Wert auf ein locker-legeres Erscheinungsbild.

Doch was gut für den Kundenkontakt ist, muss nicht unbedingt für die Art und Weise gelten, wie man die eigenen Mitarbeiter behandelt. Sechs ehemalige Teilzeitkräfte jedenfalls klagten vor dem Arbeitsgericht, dass sie in ihren Persönlichkeitsrechten erheblich verletzt worden seien und forderten Entschädigung. Ihr Vorwurf: Taschen- und Jackenkontrolle, Hosenbeine hochschieben, Kameraobservierung, Leibesvisitation – kurz: Bespitzelung.

Persönlichkeitsrechte verletzt?

Ein Urteil sprach die Kammer am Ende nicht. Richter Wolfgang Stock wirkte auf einen Vergleich hin, auf den sich das beklagte Unternehmen – die AFH Germany GmbH c/o Firma Regus – und der Anwalt der Kläger schließlich nach längerem Hin und Her verständigten: Jeder der Ex-Beschäftigten erhält 3000 Euro netto. Da nicht alle Kläger anwesend waren, wurden einigen eine Widerspruchsfrist von drei Wochen zugebilligt.

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Verhandelt und als Vorbild für den späteren Vergleich genommen wurde der Fall eines jungen Ex-Mitarbeiters, der von Oktober bis Dezember 2010 als Teilzeitkraft nachts im Centro-Geschäft die Regale auffüllte, Ware sortierte, Sicherheitsmarken anbrachte. Dabei seien er und seine Kollegen permanent von Kameras observiert worden, Taschen- und Jackenkontrollen üblich, Leibesvisitationen bei Dienstschluss die Regel gewesen. Auf Schritt und Tritt überwacht, von Vorgesetzten abgetastet zu werden – der Kläger empfand das nicht nur als einen unzumutbaren und unverhältnismäßigen Überwachungsdruck, sondern fühlte sich auch in seinen Persönlichkeitsrechten erheblich verletzt.

„Videos sind das wirklich letzte Mittel“

Das beklagte Unternehmen bestritt die Verletzung von Grundrechten und wies darauf hin, dass erfahrungsgemäß die meisten Kaufhausdiebstähle nicht von Kunden, sondern von Mitarbeitern begangen würde. Im Übrigen, so der Personalleiter des Unternehmens, halte man sich an die Sicherheitsstandards, die im Handel üblich seien. Zu einer Beweisaufnahme, zur Vernehmung von Zeugen, zu weiteren Darstellungen und Gegendarstellungen kam es nicht – es gab einen Vergleich.

Annette Lipperhaus, Juristin bei der Gewerkschaft Verdi, betont, dass Leibesvisitationen von Mitarbeitern rechtswidrig seien. Auch eine permanente Kameraobservierung bis in kleinste Winkel sei kaum statthaft und müsse schon sehr gut begründet werden. „Videos sind das wirklich letzte Mittel.“

Richterin Annegret Hennemann, Sprecherin des Arbeitsgerichts, betont, dass Fälle, wie sie nun behandelt wurden, im hiesigen Bezirk die absolute Ausnahme seien. „Wir haben ja auch andere Gesetze als die USA.“