Oberhausen.
Der Plan, eine Bettensteuer in Oberhausen einzuführen, ist erst einmal auf Eis gelegt. Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Leipzig. Dieses hat am Mittwoch beschlossen, dass eine Übernachtungsabgabe nur von Touristen gezahlt werden darf – und nicht etwa von Geschäftsleuten. Die Stadt Oberhausen wartet nun ab, wie andere Kommunen, etwa Köln, weiterverfahren. In der Domstadt gibt es die Steuer bereits und sie wäre nach dem gleichen Modell auch in Oberhausen eingeführt worden.
Rund 650.000 Euro sollte die Abgabe in die Stadtkasse spülen, rechnet Ralf Katernberg, Leiter des Bereichs Finanzen, vor. „Das ist eine Menge Geld“, betont er. Da die Summe schon als Teil des Sparpakets verbucht ist, muss nun nach anderen Einsparmöglichkeiten gesucht werden. Und: „Wir müssen abwarten, ob mit einer möglichen Neuregelung noch genügend Geld zusammenkommt oder ob der bürokratische Aufwand den Ertrag übersteigt.“
Rund 242.500 Übernachtungsgäste zählte Oberhausen im Jahr 2011. Noch nicht mitgerechnet sind dabei die Gäste, die eine Ferienwohnung gebucht haben. Für diese würden bald ebenfalls 5 Prozent des Mietpreises als Bettensteuer fällig. „Das Verhältnis von Touristen und Geschäftsleuten ist in Oberhausen etwa 30/70. Damit haben wir einen höheren Anteil an Touristen als andere Städte“, erklärt Michael Schmitz von der Tourismus- und Marketing GmbH Oberhausen (TMO). Wie man im Einzelfall überprüfen könne, ob jemand privat oder geschäftlich unterwegs sei, müsse man jedoch noch klären.
Freude beim Dehoga
Der Verband der mittelständischen Wirtschaft begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und auch die stellvertretende Vorsitzende des Oberhausener Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Uschi Wischermann-Bruckschlegel, freut sich. „Wir standen immer im Dialog mit der Stadt und hier war man so weise, die Bettensteuer nicht sofort einzuführen.“ In Köln, so vermutet sie, werde nun Chaos ausbrechen, da etliche Geschäftsreisende ihre bereits gezahlte Abgabe zurückfordern könnten. Außerdem sei ihr nicht ganz klar, wie sie und ihre Kollegen künftig abfragen sollen, ob jemand geschäftlich oder privat anreist. „Sollen die uns ein Formular ausfüllen?“ Und wie solle das bei Freiberuflern oder selbstständigen Dachdeckern geprüft werden?
Als die Bettensteuer in Duisburg eingeführt wurde, habe ihr Hotel eindeutig profitiert, sagt Wischermann-Bruckschlegel. Ein Betrieb etwa habe daraufhin seine Übernachtungsverträge mit Hotels in Duisburg gekündigt, lässt seine Mitarbeiter seitdem in Oberhausen schlafen.
Sie plädiert deshalb für einen umgekehrten Weg: Die Hoteliers, aber auch die touristischen Einrichtungen, etwa das Sea Life oder die Stage Entertainment-Gruppe, sollten freiwillig einen Obolus an die TMO zahlen. Mit dem Geld könnte mehr Werbung für die Stadt gemacht werden. Somit könnten mehr Besucher angelockt werden, die dann wiederum mehr Geld in Oberhausen lassen.