Oberhausen. . Pech für Badefreunde im Revier: Das Schwimmen in der Ruhr und im Rhein-Herne-Kanal bleibt offiziell verboten. Am Kanal herrscht hohes Gefahrenpotenzial durch den Schiffsverkehr. Wer sich dem Verbot widersetzt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Gesund ist das Baden in diesen Gewässern ohnehin nicht.

Sollte der Sommer jetzt doch noch bleiben, werden sich Wasserfreunde an den Ufern des Rhein-Herne-Kanals und der Ruhr einfinden. Und einige werden wohl der lockenden Abkühlung im Wasser nicht widerstehen können. Offiziell erlaubt ist der Sprung ins kühle Nass weder in den Kanal noch in die Ruhr.

Im Falle des Kanals kann daraus sogar eine Strafanzeige werden mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro. Wenn die Gefährdung schwerwiegend ist, sagt Ramon van der Maat, Pressesprecher der Wasserschutzpolizei Duisburg.

Wasserschutzpolizei kontrolliert

Am Kanal bedeutet jeder Sprung ins Wasser ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Dort sind Schiffe unterwegs; die können einem Schwimmer nicht schnell genug ausweichen. Im August 2011 starb ein 27-jähriger Mann, als er nach einem Sprung von einer Spundwand offenbar zwischen Wand und Sogwelle eines Schiffes geriet.

Badeunfall in Oberhausen

Am Nachmittag wurden Feuerwehr und Polizei zur Tausendfüßler-Brücke gerufen. Ein Großaufgebot an Rettungskräften machte sich auf den Weg.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool
Am Nachmittag wurden Feuerwehr und Polizei zur Tausendfüßler-Brücke gerufen. Ein Großaufgebot an Rettungskräften machte sich auf den Weg.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool © Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPo
Die Polizei räumte daraufhin auch die Brücke, auf der sich einige Schaulustige versammelt hatten.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool
Die Polizei räumte daraufhin auch die Brücke, auf der sich einige Schaulustige versammelt hatten.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool © Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPo
Mit einem Rettungsboot suchte die Feuerwehr den Bereich ab.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool
Mit einem Rettungsboot suchte die Feuerwehr den Bereich ab.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool © Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPo
Im Einsatz war auch die Hubschrauber-Staffel der Polizei, die die Gegend absuchte.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool
Im Einsatz war auch die Hubschrauber-Staffel der Polizei, die die Gegend absuchte.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool © Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPo
Der vermisste Mann, ein 27-jähriger Tunesier konnte aber nur noch tot geborgen werden. Versuche, ihn wiederzubeleben, blieben leider erfolglos.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool
Der vermisste Mann, ein 27-jähriger Tunesier konnte aber nur noch tot geborgen werden. Versuche, ihn wiederzubeleben, blieben leider erfolglos.Foto: Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPool © Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPo
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Doch so einfach ist die Sache mit dem Verbot nicht. „Es gibt ein rechtliches Konstrukt, aus dem man das Schwimmverbot im Rhein-Herne-Kanal ableiten kann. Aber im Bußgeld-Katalog taucht es nicht auf“, erklärt van der Maat. Könne der Ertappte deshalb nicht zur Kasse gebeten werden, habe das Verbot keinen Sinn, weil er wenig später sicher wieder im Wasser sei. „Also wird das Schwimmen im Kanal geduldet, so lange keine Gefahr für die Badenden oder andere besteht.“ Das ändert sich, werden Schwimmer an Schleusen, Schiffsanlegern oder Brücken erwischt: „Das ist dann im Bußgeldkatalog gelistet.“ Es drohen Strafen ab 20 Euro und Strafverfahren mit bis zu mehreren hundert Euro. Je nach Grad der Gefährdung.

Gesundheitliche Gefahren im Wasser

Auch der Sprung in die Ruhr ist riskant. Zwar begegnen einem hier keine „dicken Pötte“, doch können sich im Wasser gesundheitliche Gefahren verbergen. Eine Studie von 2010 zeigte, dass Richtwerte der Europäischen Union für Krankheit erregenden Bakterien immer wieder überschritten werden.

Für die Stadt ist das Schwimmen in öffentlichen Gewässern kaum ein Problem: „Zumal wir ja keine Badeseen haben“, sagt Horst Ohletz (Bereich Öffentliche Ordnung). Und für die Kontrollen auf Kanal und Ruhr ist die Wasserschutzpolizei zuständig. Eines aber ist weder am Kanal noch an der Ruhr verboten: Sonnenbaden.