Mülheim. . Ob jung oder alt - das Baden in der Ruhr gehört für viele Mülheimer fest zum Sommer. Die hohe Belastung durch Krankheitserreger löste jedoch eine Debatte über ein Badeverbot aus. Dies konnte jedoch verhindert werden. Schwimmen in der Ruhr ist erlaubt, jedoch auf eigene Verantwortung.

Ginge es nach der Sportpolitik, wäre Mülheim alsbald die – laut Dieter Weber vom Gesundheitsamt – erste Kommune in Deutschland, die das Baden in einem Fließgewässer, sprich: in der Ruhr erlaubt. Diesen Eindruck gewannen Beobachter jetzt in einer Sitzung des Sportausschusses. Den Sprung ins Ruhrwasser gab die Politik zwar nicht frei, doch widersetzte sie sich (zunächst einmal) dem Anliegen der Verwaltung, die aus rechtlichen Gründen ein grundsätzliches Verbot per Ortssatzung für nötig hält. Wer nun in die Ruhr hüpft, muss zumindest vorerst weiter nicht den Ordnungshüter fürchten. Eher eine Gesundheitsgefahr.

Da hat Mülheim schon so einen wunderbaren Fluss, der sich idyllisch vom Südosten in den Nordwesten der Stadt schlängelt – und man kann nichts tun außer ihn zu betrachten, an ihm zu verweilen oder ihn mit Kanu oder Weißer Flotte zu befahren. Zu schön, beeindruckend mit Menschenmassen gefüllt die Schwarz-Weiß-Bilder aus grauer Vorzeit. Etwa jenes, das an einem herrlichen Mai-Tag 1953 einen voll belegten Ruhrbadestrand zeigt. Und die Mülheimer nicht nur die Liegewiese bevölkern, sondern auch die Ruhr.

Schwimmen auf eigene Verantwortung

Eine tolle Sache wäre das auch heute, meint etwa Werner Oesterwind (CDU). Man denke nur an die „Erholungssuchenden mit kleinem Geldbeutel“, die sich den Urlaub an einem fernen Badestrand nicht leisten könnten. Jetzt das Baden in der Ruhr offiziell verbieten? Nein, ist sich Sportpolitik einig. Das möge doch bitte nicht der Mülheimer Weg sein. Wenn schon, so Rolf Mühlenfeld (SPD), dann solle die Stadt ihren Bürgern das Schwimmen in der Ruhr „in die eigene Verantwortung stellen“.

So beschloss der Sportausschuss, kein Schwimmverbot per Ortssatzung auszusprechen und entsprechend keine Verbotsschilder entlang der Ruhr zu platzieren. Dies hatten Umwelt- und Gesundheitsverwaltung der Stadt vorgeschlagen. Weil sie sich dazu laut EU-Richtlinie und entsprechender Badegewässer-Verordnung des Landes veranlasst sehen. Denn, so Dieter Weber als stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes: „Wir kommen zu der fachlichen Beurteilung, dass wir weiter vom Schwimmen in der Ruhr abraten.“

Hohe Belastung von Krankheitserregern

Weber präsentierte Daten aus dem aktuellsten Ruhrgütewasserbericht 2010. Immer wieder, sagt er, ließe sich eine bis zu zehnfache Überschreitung der EU-Richtwerte für krankheitserregende Bakterien ablesen. Einwand der Politik, etwa von Eckart Capitain: „In den fürs Baden relevanten Monaten sind die Werte doch relativ gut.“ Ja, aber: Weber sieht weitere ungeklärte Fragen, die erst ein Forschungsprojekt unter Führung des hiesigen Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wasserforschung bis 2014 für die Ruhr zu klären habe: Was ist mit Noroviren? Wie belastet sind Sedimente, die möglicherweise in Kinderhand gelangen? „Gesundheitliche Gefährdungen können wir derzeit nicht ausschließen“, so Weber. Ein Verbot sei sinnvoll. Und wohl komme Mülheim gar nicht daran vorbei. Denn eine Frage sei noch mit dem Rechtsamt zu klären: Spricht die Stadt kein Badeverbot aus und kommt jemand zu Schaden, muss sie dann haften?

Ein Badeverbot gilt per Gesetz etwa entlang der Fahrrinne für Schiffe, rund um den Hafen, die Wehre und Naturschutzgebiete.

Kein Verbot gilt etwa in kleinen Bereichen hinter der Stadthalle, am Saarner Auenweg, nordwestlich der Kassenbergbrücke und am Ruhrbadestrand.

Anpaddeln auf der Ruhr

Bild: Stephan Glagla
Bild: Stephan Glagla © Stephan Glagla / WAZ FotoPool
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