Oberhausen. . Der Sänger der Band “Haudegen“ hat es geschafft, einen Burger bei McDonald´s nach seinen Vorstellungen zu kreieren. Doch die PR-Aktion könnte die Rockband jetzt teuer zu stehen bekommen. Ein Mitarbeiter einer Oberhausener McDonald’s-Filiale will die Berliner auf Schadenersatz verklagen.
Es hätte alles so schön sein können: Der Franchise-Gigant McDonald’s veranstaltet eine PR-Aktion, bei der Freunde amerikanischer Esskultur ihren persönlichen Lieblingsburger kreieren können. Gewinner ist das Mitglied einer Band, die ebenfalls von einem beträchtlichen Werbeeffekt durch die Kampagne profitieren könnte. So hatten sich das auch Sven Gillert (34) und Hagen Stoll (37) alias „Haudegen“ aus Berlin gedacht, die Anfang Mai ein Konzert in einer Oberhausener Diskothek gaben.
Dass McDonald’s Sven Gillert bescheinigt hatte, er habe mit seiner Burger-Kreation namens „Mc Haudegen“ den Wettstreit gewonnen, war für das Berliner Duo Grund genug, an jenem Abend nach dem Konzert bei Mc Donald’s an der Mülheimer Straße ein paar Video-Sequenzen für die eigene Homepage zu drehen. Der „Mc Haudegen“ sollte der Öffentlichkeit nicht länger vorenthalten werden.
Doch gab es einen Haken: Die Musiker hatten offenbar keine Drehgenehmigung für die Aufnahmen eingeholt – zum Missfallen eines McDonald’s-Mitarbeiters, der sie in deutlichen Worten auf dieses Versäumnis aufmerksam machte. Das Video stellte die Band trotzdem ins Internet – nun soll der Mitarbeiter nach einem Bericht des „Berliner Kuriers“ und Angaben des für die Haudegen verantwortlichen Managements Gillert und Stoll auf Schadensersatz im fünfstelligen Bereich verklagt haben. Wegen Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
„Lediglich eine Privatklage des Betroffenen“
In der McDonald’s-Zentrale in München will man davon nichts wissen. „Es handelt sich lediglich um eine Privatklage des betreffenden Mitarbeiters gegen die Band“, sagt Sprecher Nicolas von Sobbe. „Wir haben mit den Haudegen immer hervorragend zusammengearbeitet.“ Aber: „Wenn der Kollege nicht in dem Video auftauchen möchte, ist das sein gutes Recht.“ Auch habe es im Vorfeld immer gemeinsam abgestimmte Werbe-Aktionen gegeben, die gut funktioniert hätten. Da die Aufnahmen in diesem Fall jedoch nicht abgesprochen waren, habe man die Mitarbeiter vorher nicht um ihr Einverständnis bitten können.
Das Management der Haudegen hat bereits einen Anwalt eingeschaltet. Bis die Angelegenheit geklärt ist, wollen Sven Gillert und Hagen Stoll sich nicht persönlich dazu äußern. „Die Jungs haben versucht, sich gütlich mit dem Mitarbeiter zu einigen, aber das hat leider nicht funktioniert“, so Nico Meckelnburg, Geschäftsführer der Mec-Early Entertainment GmbH. „Wir haben immer einen guten Draht zu McDonald’s gehabt.“