Oberhausen.
Wann ist ein Zentrum ein Zentrum, oder, noch kniffeliger: Wann ist ein Nebenzentrum ein Nebenzentrum? Mit diesen Fragen muss sich die Stadt derzeit intensiv beschäftigen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster vor drei Monaten ihr Einzelhandelskonzept zumindest indirekt gerügt hat. Hintergrund war die Klage eines Autohändlers, der auf seinem Gelände an der Fahnhorststraße einen Lebensmittel-Discounter ansiedeln wollte. Die Stadt hatte das zu verhindern versucht – mit dem Hinweis auf das schützenswerte „Nebenzentrum“ Heide.
Nachdem man bei der Stadt die Urteilsbegründung ausgewertet hat, in der die Richter darlegen, dass jene Ansammlung von Geschäften zum Status eines Nebenzentrums nicht ausreiche, steht für Planungsdezernent Peter Klunk fest: „Wir werden unser Einzelhandelskonzept zwar nicht in Gänze neu schreiben, aber sorgfältig überprüfen müssen.“
Im Jahr 2008 verabschiedet
In dem 2008 verabschiedeten, extern erarbeiteten Konzept sind neben Heide gut ein Dutzend weitere Nebenzentren ausgewiesen. Auch sie könnten von dem Urteil betroffen sein. „Mindestens die Hälfte davon werden wir uns ansehen müssen“, so Klunk. Dazu zählten etwa die Bereiche Bermensfeld, Lirich-Nord, Klosterhardt-Süd. „Vielleicht muss man danach bei dem einen oder anderen sagen: Es ist nicht zu halten.“
Klunk betont die gute Absicht, die hinter dem Konzept gestanden habe. „Wir wollten festlegen: Dies sind die Bereiche, von denen wir nicht möchten, dass sie kaputt gehen.“ Der Drang der großen Handelsketten in die Nähe solcher Zentren sei ungebrochen, Anfragen gebe es „permanent“.
"Nicht an jeder Ecke Einzelhandel"
Als Stadtplaner müsse man dafür Sorge tragen, dass sich „nicht an jeder Ecke Einzelhandel ansiedeln kann“, der dann den gewachsenen Strukturen das Wasser abgrabe. Andererseits sei auch zu akzeptieren, dass es eine Abstimmung mit den Füßen gibt – Kundschaft haben die Discounter in der Regel genug.
Angesichts der steten Dynamik des Kaufverhaltens, so Klunk, hätte man das Einzelhandelskonzept ohnehin bald überprüfen und anpassen müssen. Nun wird der entsprechende Auftrag an die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA), von der auch das Ursprungskonzept stammt, gezwungenermaßen wohl schon früher ergehen.
Damit kommen auf die Stadt erneut Kosten zu – wie überhaupt durch die lange gerichtliche Auseinandersetzung mit Autohändler Kai Brandenburg. Der hat nun auch noch Schadensersatzforderungen für entgangene Mieteinnahmen über vier Jahre angemeldet – rund 300 000 Euro. Klunk: „Wir prüfen das.“