Oberhausen. .
Die Vorbereitungen für die vorgezogene Landtagswahl am 13. Mai 2012 laufen auf Hochtouren. Der Bereich Statistik und Wahlen der Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass seit dem 11. April allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugeschickt werden. „Bis zum 22. April müssen diese spätestens bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein“, so die Stadt.
Wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Bereich Statistik und Wahlen melden ( 825-29 47 oder 825-29 53). Am Wahltag besteht allerdings auch die Möglichkeit, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger zugleich die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder voraussichtlich ab dem 24. April eine so genannte Sofortwahl durchzuführen.
Briefwahlantrag kann per Post angefordert werden
Aufgrund der verkürzten Fristen stehen vorher leider keine Stimmzettel zur Verfügung, darauf weist die Stadt hin. Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Bereich Statistik und Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (wahlen@oberhausen.de). Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, online einen entsprechenden Briefwahlantrag auszufüllen. Die Anträge werden in der Regel am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen schon einmal zwei bis drei Tage dauern. Ein Versand der Unterlagen erfolgt frühestens ab dem 24. April 2012.
Weitere Informationen rund um die Landtagswahl gibt es auch im Internet unter www.oberhausen.de unter dem Link „Wahlangelegenheiten“.
Möglichkeiten zur Sofortwahl
Voraussichtlich ab 24. April besteht in folgenden Büros die Möglichkeit zur Sofortwahl: Alt - Oberhausen, Rathaus Oberhausen, Zimmer 1/2, Eingang unter den Arkaden; Sterkrade, Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C), Eingangsbereich, Bahnhofstraße 66; Osterfeld, Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18, Bottroper Straße 183. Geöffnet haben diese drei Sofortwahlstellen bis zum 11. Mai 2012 einheitlich, und zwar zu folgenden Zeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr, Samstag (bis 5. Mai) 10 bis 13 Uhr. Für eine Sofortwahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis/Reisepass erforderlich. Am Freitag vor der Wahl (11. Mai) sind die Büros abweichend von den genannten Zeiten bis 18 Uhr geöffnet, am Maifeiertag (1. Mai) und am Samstag vor der Wahl (12. Mai) sind sie geschlossen.