Oberhausen. .

Die Vorbereitungen für die vorgezogene Landtagswahl am 13. Mai 2012 laufen auf Hochtouren. Der Be­reich Statistik und Wahlen der Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass seit dem 11. April allen Wahlbe­rechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugeschickt werden. „Bis zum 22. April müssen diese spätestens bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein“, so die Stadt.

Wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Be­reich Statistik und Wahlen melden ( 825-29 47 oder 825-29 53). Am Wahltag besteht allerdings auch die Möglichkeit, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintra­gung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Per­sonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.

Mit der Rück­seite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger zugleich die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder voraussichtlich ab dem 24. April eine so genannte Sofort­wahl durchzuführen.

Briefwahlantrag kann per Post angefordert werden

Aufgrund der verkürzten Fristen stehen vorher lei­der keine Stimmzettel zur Verfügung, darauf weist die Stadt hin. Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Bereich Statistik und Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterla­gen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (wahlen@oberhausen.de). Eine telefonische Beantra­gung ist in keinem Fall möglich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, online einen entsprechenden Briefwahlantrag auszufüllen. Die Anträge werden in der Regel am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung über­geben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkom­men schon einmal zwei bis drei Tage dauern. Ein Versand der Unterlagen erfolgt frühestens ab dem 24. April 2012.

Weitere Informationen rund um die Landtagswahl gibt es auch im Internet unter www.oberhausen.de unter dem Link „Wahlangelegenheiten“.

Möglichkeiten zur Sofortwahl

Voraussichtlich ab 24. April besteht in folgenden Büros die Möglichkeit zur Sofortwahl: Alt - Oberhausen, Rathaus Oberhausen, Zimmer 1/2, Eingang unter den Arkaden; Sterkrade, Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C), Eingangsbereich, Bahnhofstraße 66; Osterfeld, Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18, Bottroper Straße 183. Geöffnet haben diese drei Sofortwahlstellen bis zum 11. Mai 2012 einheitlich, und zwar zu fol­genden Zeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr, Samstag (bis 5. Mai) 10 bis 13 Uhr. Für eine Sofortwahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalaus­weis/Reisepass erfor­derlich. Am Freitag vor der Wahl (11. Mai) sind die Büros abweichend von den ge­nann­ten Zeiten bis 18 Uhr geöffnet, am Maifeiertag (1. Mai) und am Samstag vor der Wahl (12. Mai) sind sie geschlossen.