Oberhausen. Mit dem Auto bis ans Grab? Auf dem West- und Nordfriedhof ist das dank Ausnahmegenehmigung möglich.
Das Befahren der Friedhofswege ist in der Regel natürlich verboten. Wer allerdings den Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung G besitzt (G steht für gehbehindert) kann sich an die Friedhofsverwaltung wenden. „Dort gibt es Sondergenehmigungen für diese beiden größten kommunalen Friedhöfe“, erläutert Stadtsprecher Martin Berger.
Eine Maßnahme, mit der die Stadt stark gehbehinderten Menschen die Pflege und den Besuch der Gräber ihrer Angehörigen ermöglichen möchte.
Beschwerden über Besuche häuften sich
Eine Vorgehensweise, die bislang auch in Castrop-Rauxel üblich war. Bis sich die Beschwerden über die motorisierten Grab-Besuche häuften - insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden wurde dort eine erhebliche Anzahl an privaten Fahrzeugen auf den Friedhöfen bewegt. Störungen bei Bestattungen und Platzverbote für besonders rücksichtslose Fahrer waren die Folge. Die Castrop-Rauxeler Verwaltung fasste jetzt den Entschluss: Alle Ausnahmegenehmigungen werden eingezogen.
Rund 400 Sondergenehmigungen
In Oberhausen hat die Friedhofsverwaltung zwar inzwischen auch schon rund 400 Sondergenehmigungen erteilt. Doch zu größeren Problemen habe das laut Martin Berger bisher nicht geführt. „Wir bleiben dabei.“
Auf den restlichen drei kommunalen Friedhöfen (Landwehr, Alstaden und Ostfriedhof) ist das Fahren mit Privatfahrzeugen generell verboten. „Aber wer gehbehindert ist, kann sich für seinen Grabbesuch bei den jeweiligen Betriebsstellenleitern einen Leih-Rollstuhl abholen“, betont der Stadtsprecher.