Aus dem Bildungspaket können zum Beispiel Kosten für angemessene Lernförderung erstattet werden, aber auch die Anschaffung von Schulbedarf und das Mittagessen werden bezuschusst. Ebenso wird die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben etwa durch Beteiligung an den Kosten für eine Vereinsmitgliedschaft erleichtert. Voraussetzung für die Erstattung ist ein formaler Antrag. Für die bedürftigen Kinder und Jugendliche aus dem Kreis der Wohngeldberechtigten läuft die Antragsfrist für die rückwirkende Erstattung (ab 1. Januar) bis zum 31. Mai, für Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, bis zum 30. April. Antragsformulare unter www.jobcenter-oberhausen.de oder www.oberhausen.de. Sie können unter anderem im Jobcenter abgegeben werden.