Oberhausen. . Während andere Revierstädte in Bussen und Bahnen das Essen und/oder Trinken untersagen, bleibt die Oberhausener Stoag entspannt: Essen und Trinken bleiben erlaubt. Auch Alkohol darf konsumiert werden, denn: Alles Verbannen bringe nichts.
Den schnellen „Coffee to go“ auf dem Weg zur Arbeit und das „verdiente Feierabendbier“ werden Oberhausener auch weiterhin in Bus und Bahn trinken können. Während die Grünen in NRW sich aktuell für ein Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr ausgesprochen und einige Verkehrsbetriebe etwa in Duisburg und Essen Ess- und Trink-Verbote bereits vor Jahren eingeführt haben, bleibt das hiesige Verkehrsunternehmen bei seiner Regelung wie das sprichwörtliche Gallische Dorf beim Zaubertrank.
„Das Problem ist häufig nicht die mitgenommene Flasche Bier“, erklärt Stoag-Sprecherin Sabine Müller, warum der Oberhausener Verkehrsbetrieb auch zukünftig nicht über ein Alkoholverbot nachdenkt. Vielmehr seien es betrunkene Fahrgäste, die andere stören. Und daran ändere auch das Verbannen von Bier und Co. gar nichts. „Wir wollen ja gerade eine Alternative bieten, für Leute, die etwa nach einer Veranstaltung ihr Auto stehen lassen wollen“, bleibt die Stoag bei ihrer liberalen Linie.
Zweifel am strikten Verbot
Sorgt eine solche Prohibition für mehr Sauberkeit oder ist sie so sinnvoll wie eine leere Flasche? Die Stoag zweifelt am Wert eines strikten Verbots und der Möglichkeit, es durchzusetzen: „Wo zieht man die Grenze“, fragt Müller, „beim Bier, bei der Cola, der Babyflasche?“
Und außerdem: Nicht nennenswert sollen die Kosten für die Reinigung von unliebsamen Speisespuren auf Sitzen und Fußböden in den Oberhausener Bussen sein, teilt die Stoag-Sprecherin mit. Eine Rolle spiele Alkohol nur am Wochenende und Abends. „Klar, es kommt schon mal vor, dass eine Flasche umkippt“, räumt Sabine Müller zwar ein. Dennoch setzt die Stoag auf Aufklärung durch Bilder in Bussen und gegenseitige Rücksichtnahme anstelle von deutlichen Verboten und Strafen: „Deeskalation“, nennt die Sprecherin das Vorgehen, „der Fahrer bittet den Fahrgast, vorsichtig zu sein und seine Bierflasche beim Ausstieg wieder mitzunehmen.“ Lediglich bei offenen Speisen wie Eis oder Fritten wird man gebeten, damit draußen zu bleiben.
Angst vor Randale
Diese Freundlichkeit hat aber noch andere Gründe. Einer ist die Angst vor Randale. Wer betrunken ist, diskutiert nicht gern oder könnte sogar ungehalten reagieren. Das Hausrecht des Fahrers scheint in solchen Fällen eher theoretischer Natur zu sein gegenüber dem möglichen Faustrecht des Fahrgastes. Kontrollieren ließe sich ein Verbot – zum zweiten – ohnehin kaum, argumentiert die Stoag. Bier und anderes fallen in einer Gruppe nicht auf, können leicht in der Tasche verschwinden oder werden vom Fahrer übersehen, wenn man hinten einsteigt. Auf Taschenkontrollen will die Stoag verzichten: „Wer das fordert, ist praxisfremd.“