Oberhausen. Jahrelang hat die Oberhausenerin das Leben in ihrer Wohnung genossen. Dann wechselte der Eigentümer. Was sich dann schlagartig änderte.

Eine gute Wahl getroffen zu haben, das glaubte Manuela Meier, als sie vor vier Jahren in ihre schmucke Altbauwohnung im Bismarckviertel einzog. Doch der Traum wird inzwischen immer mehr zum Albtraum. Andauernder Krach bis tief in die Nacht lässt die Mieterin nicht zur Ruhe kommen, ständig gehen Leute in dem Haus ein und aus, sorgen für Unruhe und lassen Müll im Hausflur liegen, beklagt die Mitfünzigerin.

Manuela Meier, die im wirklichen Leben anders heißt, ihren Namen aber nicht so gern in der Zeitung lesen möchte, ist nur noch genervt. Für die Wohnung hatte sie sich seinerzeit entschieden, weil mit 45 Quadratmetern die Größe passte, die Höhe der Miete stimmte und die Lage optimal ist. Zur Arbeit braucht die Reinigungskraft nur wenige Minuten.

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Vorbesitzer sicherte ihr Wohnrecht auf Lebenszeit zu

Angefangen hat der Ärger kurz nach dem Eigentümerwechsel. Mit dem vorherigen Besitzer habe nicht nur sie sich gut verstanden, sondern mit allen anderen im Haus passte die Chemie. Wie freundschaftlich das Verhältnis war, zeigt sich unter anderem daran, dass der damalige Eigentümer ihr ein lebenslanges Wohnrecht verbrieft hat.

Der Stress begann, als der neue Vermieter vor einiger Zeit mehrere bis dahin leerstehende Miet- in so- genannte Monteurwohnungen umgewandelt habe. Die Unterkünfte werden gegen Bezahlung tage- oder wochenweise vergeben. Die Oberhausenerin weiß inzwischen, dass allein in einer von ihnen sechs Betten plus einer Schlafcouch stehen. In den anderen dürfte es ähnlich aussehen. Seit das Mobiliar Einzug gehalten hat, „herrscht hier den ganzen Tag über ein Kommen und Gehen“, bemängelt die Oberhausenerin.

Die Leute, die die Zimmer in Beschlag nehmen, wechseln alle paar Tage. „Ich kenne niemanden von denen.“ Dafür erlebt sie, wie die Bewohner auch gern bis in die frühen Morgenstunden bei geöffnetem Fenster Musik hören, Partys feiern und dabei auch schon mal häufiger Zigarettenkippen nach draußen werfen.

Auch weitere Mieter und Nachbarn sind schwer verärgert

Weitere Mieter im Haus, aber auch manche Nachbarn „sind ebenfalls nur noch genervt“, bringt die Oberhausenerin ihren Frust zum Ausdruck. Sie habe auch schon versucht, Kontakt zur Stadt aufzunehmen, allerdings ohne Erfolg. Als es mal wieder zu später Stunde hoch her ging und die Oberhausenerin die Polizei angerufen hat, „habe ich leider keine Beamten hier gesehen“. Der Vermieter selbst wiegele immer ab, wenn sie mit ihm über die Zustände im Haus sprechen wolle. „Wir fühlen uns hier auf verlorenem Posten.“ Auch mit dieser Redaktion wollte der Besitzer nicht sprechen.

Manuela Meier fragt sich indes, ob es mit den Monteurwohnungen seine Richtigkeit hat. Aussagen des Eigentümers, er habe die Umwidmung der Wohnungen beantragt, sind wiederum nach Auskunft der Stadt zutreffend. Nach Paragraf 60 der NRW-Bauordnung muss die Stadt für eine solche Nutzungsänderung grünes Licht geben. In diesem Fall sei aber, so ein Stadtsprecher, das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Daher könne die Verwaltung auch noch keine verbindliche Aussage dazu treffen, ob das Vorgehen des Eigentümers rechtens sei. Grundsätzlich könne die Stadt die Zulassung versagen und auch Zwangsgelder festlegen.

Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mülheimer Mieterschutzbundes, der auch für Oberhausen zuständig ist: Mieter dürfen nicht die Leidtragenden sein,
Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mülheimer Mieterschutzbundes, der auch für Oberhausen zuständig ist: Mieter dürfen nicht die Leidtragenden sein, © Thomas Emons

Nachbarn „dürfen nicht die Leidtragenden sein“

Derweil plagen die Mieterin noch weitere Sorgen, wenn sie an die vielen Menschen denkt, die dort jetzt untergebracht sind. „Ist der Brandschutz unter den veränderten Bedingungen auch weiterhin noch ausreichend?“, möchte sie gerne wissen und vor allem interessiert sie, ob in einem Ernstfall auch ausreichend Notausgänge vorhanden sind.

Gegen die Umwandlung der Zimmer in Monteurwohnungen gibt es zunächst einmal rechtlich keine Handhabe, sagt Harald Bartnik vom Mieterschutzbund. Einem Vermieter sei ein solcher Schritt durchaus erlaubt, er brauche aber die Genehmigung der Stadt. Allerdings, so schränkt der Geschäftsführer ein, dürfen am Ende nicht die übrigen Mieter die Leidtragenden sein. Nehmen Lärm und Dreck überhand, sei das nun mal nicht zumutbar.

Beschwerden über Monteurwohnungen sind ihm durchaus bekannt. Lautes Feiern, verdreckte Flure und auch das stets wechselnde Publikum führen in solchen Fällen immer wieder zu Verdruss.