Oberhausen. Wegen besonders schweren Raubes steht ein 31-jähriger Duisburger vor Gericht. Mit drei Mittätern soll er ein Paar in Oberhausen beraubt haben.
Wegen eines brutalen Raubüberfalles steht ein 31-jähriger Duisburger vor dem Landgericht. Gemeinsam mit drei unbekannt gebliebenen Mittätern soll er am 9. Januar 2021 in eine Wohnung in Klosterhardt gestürmt, einen Zeugen mit einem Schlagstock und Pfefferspray traktiert und elektronische Artikel und Bargeld mitgenommen haben.
Eine Zeugin hatte einfach auf den Türöffner gedrückt, als es schellte. Sie erwartete eine Freundin. Im nächsten Moment standen vier coronakonform maskierte Männer vor ihr. Zwei hielten sie fest, während zwei andere auf ihren Lebensgefährten einschlugen und ihm Pfefferspray ins Gesicht sprühten. Dann griffen sich die Eindringlinge eine Spielekonsole, drei Mobiltelefone und eine Bauchtasche, in der sich 300 Euro befanden, und flohen.
Richter weist auf die drohende hohe Strafe hin
Der Angeklagte wollte sich zu Beginn der Verhandlung nicht zu dem Vorwurf äußern. Der Vorsitzende mahnte den 31-Jährigen: „Falls hier am Ende eine schuldhafte Verurteilung herauskommen sollte, wird es teuer. Die Mindeststrafe liegt bei fünf Jahren.“ Ein Geständnis wäre die einzige Möglichkeit, das Resultat möglicherweise etwas abzumildern.
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Die Kammer gehe nicht davon aus, dass es sich um den Überfall einer Räuberbande handele, die eine Millionärsvilla zuvor sorgfältig ausgespäht habe, so der Richter weiter. „Angesichts der Gesamtumstände könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Tat möglicherweise irgendetwas mit Betäubungsmitteln und offenen Forderungen zu tun haben könnte.“
Angeklagter bestreitet, etwas mit der Sache zu tun zu haben
Dazu würde auch das Vorstrafenregister des bereits dutzendfach, unter anderem wegen Drogenverstößen und Raubtaten verurteilten Angeklagten passen. Dessen Anwalt zuckte mit den Schultern. „Ich habe mehrfach mit meinem Mandanten darüber gesprochen. Er allerdings bleibt dabei, dass er nichts mit dem Raub zu tun hat.“ Mehr gäbe es dazu denn auch nicht zu sagen.
Der in Duisburg aufgewachsene Angeklagte geriet schon in jungen Jahren mit dem Gesetz in Konflikt. Er saß schon einmal drei Jahre hinter Gittern. In der Haft hatte er den Beruf eines Teilezurichters erlernt. Danach versuchte er mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind einen Neustart in Bayern. Was eine Weile gut funktionierte. Doch nachdem das Paar in die alte Heimat zurückgekehrt war, kriselte die Beziehung. Der Angeklagte lebte zuletzt in wechselnden Wohnungen bei Freunden. Bis Ende November sind zwei weitere Sitzungstage geplant.