Oberhausen. Weil er sich im Internet an Kinder und junge Frauen heranmachte, stand ein Oberhausener (54) vor Gericht. Nach drei Prozesstagen fiel das Urteil.

Auf perfide Weise machte sich ein Oberhausener 2021 im Internet an minderjährige Mädchen und junge Frauen heran. Der 54-Jährige spiegelte den Empfängerinnen in Chats und Mails vor, selbst ein Mädchen zu sein oder ein neugieriger Jugendlicher. Was folgte, brachte ihm vor dem Landgericht Duisburg nun eine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ein.

Der Mann manipulierte die Empfängerinnen, schreckte auch vor Drohungen nicht zurück. Sie schickten ihm intime Bilder, mit denen er sie dann zu weiteren Handlungen erpressen konnte. Einer 14-Jährigen drohte er, ihr und ihrer Familie etwas anzutun, wenn sie keine erotischen Bilder und Videos von sich schicke. Danach musste das Mädchen Angst davor haben, dass er die Aufnahmen veröffentlichte – und machte weiter mit. Die jüngste der drei Geschädigten war gerade einmal elf Jahre alt, als der Angeklagte sie in die Falle lockte.

Nur einmal verließ der Angeklagte die Anonymität des Internets

Zu rüderen Methoden griff der 54-Jährige bei einer jungen Frau aus Marburg, die seine Bitten zunächst ignorierte. Daraufhin hatte er sich illegal Zugang zu ihren Accounts verschafft und war dort tatsächlich auf Nacktbilder gestoßen. Danach hatte er ihr über Monate nachgestellt, schickte immer wieder Mails. Es half der Geschädigten nichts, dass sie mehrfach ihre Internet-Adresse änderte.

Im September 2021 stand der Angeklagte dann plötzlich vor der Haustüre der jungen Frau. Sie hatte nicht mit seinem Besuch gerechnet, als es an der Haustüre klingelte. Als sie öffnete, umarmte er sie. Die Geschädigte konnte sich den Zudringlichkeiten jedoch entziehen und ihm die Tür wieder vor der Nase zumachen.

Sachverständiger fand keine Anzeichen für krankhafte Pädophilie

Ein psychiatrischer Sachverständiger konnte keine krankhafte sexuelle Orientierung des Angeklagten zu Kindern feststellen. Auch sonst fand er nichts, was die Schuldfähigkeit des Mannes hätte einschränken können. Am Schluss der mehrtägigen Beweisaufnahme stellte das Gericht zwei Anklagepunkte ein: Darin war es um eine 17-Jährige gegangen, zu der der Oberhausener nur einmal Kontakt aufgenommen hatte, und um eine kinderpornografische Darstellung, die man bei einer Haussuchung bei ihm fand.

Im Gegensatz zur Anklage, die jede Teilhandlung als einzelnen Punkt aufgeführt hatte, so dass zunächst 53 Anklagepunkte verlesen werden mussten, fasste die Kammer alle Handlungen gegen die drei Geschädigten zu jeweils einem Anklagevorwurf der Nachstellung, des Herstellens von Kinderpornografie und der sexuellen Nötigung zusammen. Das alles vereinfachte nur das Prozedere, änderte an der Höhe der Strafe aber nichts.