Duisburg. Die Anklage hat eine Tat, die im Januar in Oberhausen geschah, als Mordversuch gewertet. Nun fiel das Urteil des Landgerichts Duisburg.

Seit Mitte August versuchte das Landgericht Duisburg Antworten darauf zu finden, was in der Nacht zum Sonntag, 9. Januar 2022, am Sterkrader Tor geschah. Und wer hat einem 29-jährigen Gelsenkirchener die schweren Verletzungen beigebracht? Doch auch die zehn Verhandlungstage in Duisburg konnten diese Frage nicht ausreichend beantworten. Die vier Angeklagten wurden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Drei der Männer, die zusammen 29 Monate in Untersuchungshaft saßen, müssen dafür entschädigt werden.

Den Angeklagten war ursprünglich ein versuchter Mord vorgeworfen worden. Doch bereits am 20. Oktober hatte die Schwurgerichtskammer den rechtlichen Hinweis erteilt, dass für ein Tötungsdelikt kein dringender Tatverdacht mehr vorliege und dass die drei in Haft sitzenden Männer auf freien Fuß gesetzt werden. Allenfalls wäre noch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage gekommen.

Fest stand nur: Es gab eine brutale Auseinandersetzung

Fest stand am Ende nur, dass ein 26-jähriger Angeklagter aus Essen bereits kurz zuvor Ärger mit dem späteren so schwer verletzten Mann hatte. Dabei ging es um eine Frau, die die Angeklagten gerne zu einem gemütlichen Wochenende in ein Bochumer Hotel eingeladen hätten. Doch bei dem vereinbarten Treffen stieß der 26-Jährige nicht auf die Frau, sondern auf deren gar nicht erfreuten Freund – und möglicherweise auf weitere Männer.

Er sei angegriffen und sein Auto sei zerbeult worden, hatte der Angeklagte seinen drei Kumpels kurz danach telefonisch mitgeteilt, die daraufhin sofort nach Oberhausen gebraust waren. Gegen 2 Uhr trafen sie am Sterkrader Tor auf den 29-jährigen Gelsenkirchener. Der trug im weiteren Geschehen zahlreiche Prellungen von Fußtritten davon – und elf Stichverletzungen. Ein Lungenflügel wurde dabei verletzt.

Geschädigter verweigerte die Aussage

Viel mehr konnte die Kammer dann aber auch nicht mehr feststellen. Einiges sprach dafür, dass sich nicht alle Angeklagten an der Auseinandersetzung beteiligten. Aber die Frage, wer trat und stach und wer nicht, blieb ungeklärt. Zu widersprüchlich war das, was die vier Angeklagten bei verschiedenen Gelegenheiten von sich gegeben hatten.

Unbeteiligte Zeugen konnten nur von einer Schlägerei berichten. Die meisten hatten zwei Täter auf einen Mann einschlagen sehen. Wer das gewesen war, konnte niemand eindeutig zuordnen. Und der Geschädigte kam bei seiner Vernehmung so ins Schleudern, dass er mit Verweis darauf, dass er sich nicht selbst belasten müsse, schließlich gar nichts mehr sagen wollte. Das Gericht fand nichts, was der Forderung der Verteidiger nach einem Freispruch zwingend widersprochen hätte.