Oberhausen. Ein Oberhausener ärgert sich, dass plötzlich über 70-Jährige keinen Partner mehr zum Impfen anmelden können. Das Land rechtfertigt dies.
Ab Freitag (30. April) können sich Ehe- und Lebenspartner von Menschen über 70 Jahren nicht mehr für Impfungen anmelden - also auch nicht mehr mitimpfen lassen. So schreibt es das Landesgesundheitsministerium vor. Nicht nur Dr. Heinrich Vogelsang, ärztlicher Leiter des Oberhausener Impfzentrums, bezeichnet das Ende der Paar-Buchungen bereits als „unsinnig“ – auch bei einem Leser löst die Entscheidung des Landes Protest aus.
„Mit ungläubigem Erstaunen“ hat Dieter Rohse feststellen müssen, dass ab dem 30. April keine Termine mehr für die Partner aller bis Jahrgang 1951 impfberechtigten Personen vergeben werden. „Bisher habe ich alle Anordnungen unserer Gewählten akzeptiert und befolgt“, sagt er. Jetzt sei aber sei er mit dem Verständnis am Ende, „zumal man jetzt schon über gewisse Freiheiten und Erleichterungen für Geimpfte diskutiert.“
Gesundheitsministerium hält Impfung von chronisch Kranken nun für besonders wichtig
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Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) erklärt auf Nachfrage: Jetzt stehen die freigeschalteten Impftermine im Wesentlichen für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung zur Verfügung - also für jenen Teil der Prioritätengruppe 2, der bislang noch leer ausgegangen ist. Es sei jetzt erst einmal wichtig, den weiterhin knappen Impfstoff zunächst auf diese besonders gefährdete Gruppen zu verteilen. Sie können ab 30. April einen Termin vereinbaren - nur für sich, nicht für ihren Partner.
Dass dies Menschen über 70 Jahren ab diesem Datum auch nicht mehr können, hat nach Angaben des MAGS auch technische Gründe: Das Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) könne nicht unterscheiden, ob ein chronisch Kranker einen Termin bucht oder ein Mensch über 70. „Deshalb sind die über 70-Jährigen von uns gebeten worden, ihre Termine bis zum 30. April zu buchen“, teilte ein Sprecher mit. Das heißt: Wer dieser Bitte nicht rechtzeitig nachgekommen ist, hat den Nachteil, dass er oder sie den Lebenspartner nicht mehr mitanmelden kann.
Bei der KV Nordrhein geht man allerdings davon aus, dass ein Großteil der chronisch Kranken inzwischen längst in den Praxen immunisiert wurde. „Das ist eine Gruppe, die bereits mit hohem Engagement von den niedergelassenen Ärzten geimpft wird,“ sagte Carsten König, Vize-Chef der KV Nordrhein, bei einem Pressegespräch.
Wer alles zu den chronisch Kranken zählt
Zu chronisch Kranken nach Prioritätengruppe 2 zählen zum Beispiel Contergangeschädigte, Organtransplantierte, Menschen mit einer Demenz oder einer geistigen Behinderung, mit einer schweren psychischen Erkrankung, mit Lungen- und Atemwegserkrankungen, Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen, zum Beispiel Muskelschwund, oder Menschen mit Leberzirrhose und andere chronische Lebererkrankungen.