Oberhausen. Oberhausen hat die Notbremse gezogen: Seit dem Wochenende gelten verschärfte Corona-Regeln nach dem neuen Infektionsschutzgesetz. Eine Übersicht.
Die bundeseinheitliche Notbremse ist in Oberhausen am Samstag, 24. April, in Kraft getreten. Dort ist geregelt, dass in allen Städten, in denen bereits seit dem 20. April 2021 die Inzidenz über 100 liegt wie in Oberhausen, zusätzliche Maßnahmen greifen müssen. Bereits seit Freitag, 23. April, liegt der Inzidenzwert der Stadt sogar über 150. Es gelten strengere Regeln für das öffentliche Leben. Eine Übersicht:
Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren
Ein Haushalt darf sich mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugerechnet. Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr des Folgetages.
Ausnahmen gibt es etwa für Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, pflegende Angehörige und Hundebesitzer fürs Gassigehen. Bis 24 Uhr darf man sich zudem alleine im Freien sportlich betätigen, also etwa joggen.
Gastronomie, Hotels und Kultur
Auch die Gastronomie bleibt im Wesentlichen geschlossen. Zulässig bleiben die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränken. Von 22 bis 5 Uhr am Folgetag ist aufgrund der Ausgangssperre nur noch die Lieferung von Speisen und Getränken erlaubt.
Übernachtungen zu touristischen Zwecken bleiben untersagt. Theater, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sind weiterhin geschlossen.
Schulen und Kitas
Ab Mittwoch werden auch die Betreuungsangebote in der Stadt geschlossen, da drei Tage in Folge die Inzidenz von 165 überschritten worden ist. Schulen müssen dicht bleiben, auch in Kitas gibt es nur noch die Notbetreuung für Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig sicherstellen können. Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Eltern zuvor eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Dafür gibt es laut Aussage des Ministeriums ein Musterschreiben.
Einzelhandel
Durch die bundeseinheitliche Notbremse kommen auf Oberhausen weitere Einschränkungen zu. Wie das Gesundheitsministerium bereits am Sonntagabend beschlossen hatte, ist der Einzelhandel in Oberhausen ab dem morgigen Dienstag, 0 Uhr, geschlossen. Dies ist nötig, da die Stadt zwischen Freitag und Sonntag drei Tage hintereinander den 7-Tage-Inzidenzwert von 150 überschritten hat. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht in einem solchen Fall starke Beschränkungen im Einzelhandel vor.
Bisher war das sogenannte „Click & Meet“ unter Auflagen möglich. Dadurch konnten Bürger mit einem Termin weiterhin in den Läden einkaufen. Ab heute gilt das sogenannte „Click & Collect“ – dadurch ist nur noch das Abholen von bestellter Ware erlaubt. Am Sonntagmittag hatte die Stadt noch Mittwoch, den 28. April, als Tag der Schließungen angegeben. Am Montag bestätigte die Stadt die Entscheidung des Gesundheitsministeriums.
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Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind wieder untersagt. Ausgenommen sind Leistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe“, heißt es im Infektionsgesetz. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
Lediglich die Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin besucht werden. Dazu zählen neben Supermärkten auch Drogerien, Apotheken, Reformhäuser, Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen sowie Tierbedarfsmärkte.
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ÖPNV
Seit Samstag gilt eine verschärfte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen der Stoag. Die sogenannten OP-Masken sind nicht mehr zulässig. OP-Masken sind die rechteckigen und oft hellblauen Masken mit Faltenwurf.
Alle Fahrgäste sind verpflichtet, in den Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen und Bahnhöfen eine FFP2-Maske oder eine KN95/N95-Maske zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Fahrgäste der Revierflitzer.
Sport
Durch die Notbremse ist seit dem Wochenende nur noch die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ erlaubt – und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.
Bei Kindern gilt eine Obergrenze von fünf. Zulässig ist zudem der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader – aber nur ohne Zuschauer und mit Hygienekonzept.
Landesregierung nutzt jetzt Daten des RKI
Das neue Infektionsgesetz bestimmt, welche Datenbank für die Sieben-Tage-Inzidenz und somit die Entscheidung für die Corona-Notbremse zurate gezogen wird: Die NRW-Landesregierung berief sich bislang auf die Daten des Landeszentrums Gesundheit (LZG). Jetzt entscheiden die Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das ist insofern spannend, da die Daten des LZG auch für vorherige Tage rückwirkend korrigiert werden, wenn es beispielsweise Nachmeldungen von Infektionen gab. Das RKI korrigiert diese Werte nicht. Welchen Unterschied das macht, zeigt das Beispiel der Stadt Münster: Für die Notbremse muss die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen mindestens 100 betragen. Dann greift am übernächsten Tag die Notbremse. So kam es am Freitag (23. April) dazu, dass die Stadt den LZG-Zahlen zufolge eine Ausgangssperre hätte verhängen müssen. Dem RKI zufolge aber hatte Münster die Grenze von 100 Neuinfektionen erst am Freitag überschritten. Folglich wurde keine Notbremse verhängt.
Sinkt die 7-Tages-Inzidenz in Oberhausen an fünf aufeinander folgenden Tagen unter den Wert von 100, so treten die verschärften Maßnahmen nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zwei Tage später außer Kraft. In diese Rechnung fallen im Übrigen nicht nur Werktage, sondern auch Wochenend- und Feiertage, heißt es von Seiten der Stadt.