Mülheim. Mit einer dreisten Betrugsserie muss sich seit gestern das Landgericht Duisburg befassen. Ein 56-jähriger Oberhausener und ein 67-jähriger Mülheimer sollen zwischen Dezember 2004 und November 2009 Anleger um rund 1,3 Millionen Euro erleichtert haben. Einer der Angeklagten bestreitet die Vorwürfe.

Mit einer dreisten Betrugsserie muss sich seit Montag das Landgericht Duisburg befassen. Ein 56-jähriger Oberhausener und ein 67-jähriger Mülheimer sollen zwischen Dezember 2004 und November 2009 Anleger um rund 1,3 Millionen Euro erleichtert haben.

Der Oberhausener war zu Beginn des Tatzeitraums stellvertretender Leiter und Prokurist einer Bankfiliale in Mülheim, später wechselte er zu einer Privatbank in Düsseldorf. Bei beiden Geldinstituten soll er für die Betreuung wohlhabender Kunden zuständig gewesen sein. Diese Funktion soll er ausgenutzt haben, um einige ältere Damen, darunter auch solche, deren Sehvermögen bereits stark eingeschränkt war, Unterschriften abzuluchsen.

Mann gaukelte etwas vor

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann den Kundinnen vorgaukelte, sie müssten Papiere zur Kontoführung oder zur Verwaltung ihrer Wertpapierdepots unterzeichnen. Teilweise soll er die Inhalte dabei mit dem Arm abgedeckt haben. Denn tatsächlich sollen es Überweisungsbelege und Barauszahlungsverfügungen gewesen sein. Bis zu 23.000 Euro sollen da jeweils auf einen Schlag den Besitzer gewechselt haben. Das Geld soll der 56-Jährige vorzugsweise in die eigene Tasche gesteckt haben, unter anderem, um damit den Ausbau seines Hauses zu finanzieren.

Gemeinsam mit dem Mitangeklagten soll er außerdem Stiftungen gegründet haben. In einem Fall soll das sogar gegen den ausdrücklichen Willen der Geldgeber erfolgt sein. In anderen Fällen sollen Bankkunden überredet worden sein, Geld einzulegen. Ein großer Teil der Summen soll aber in dunklen Kanälen verschwunden sein.

Anklage zurück gewiesen

Der Oberhausener wollte sich am Montag selbst nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Verteidiger verlas Erklärungen, aus denen hervorgeht, dass der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet. Der Mülheimer, ein gelernter Friseur und Seifenmacher, der später in die kaufmännische Branche umsattelte und dessen Selbstständigkeit als Wirtschaftsberater mit einer Insolvenz endete, wies die Anklage ebenfalls weitgehend zurück. Er sei nur ein Angestellter gewesen, der auf Anweisung des 56-Jährigen handelte.

Sein Anwalt zitierte in diesem Zusammenhang einen Zeugen, demzufolge sein Mandant nur „der dumme ausgenutzte Idiot“ des Mitangeklagten gewesen sei. Der 56-Jährige hatte nebenberuflich eine eigene AG betrieben, die auch für die Verwaltung der Stiftungen zuständig war – was er den Bankkunden, die Gelder einlegten, allerdings verschwiegen haben soll.

Für das Verfahren sind zehn weitere Verhandlungstage vor der Wirtschaftsstrafkammer vorgesehen. Zahlreiche Zeugen sollen vernommen werden, möglicherweise erfolgen auch Ortstermine bei den hochbetagten Geschädigten.