Essen.
Umsatzsteuerbetrug in Höhe von zwei Millionen Euro wirft die Staatsanwaltschaft zwei Inhabern eines Handy-Großhandels vor. Doch vor der XXI. Strafkammer am Landgericht Essen bestreiten die beiden, ein 35-jähriger Mülheimer und ein 37-jähriger aus Essen, die Vorwürfe der Anklage komplett.
Es ist die komplizierte Welt des Steuerstrafrechts, das die Gerichte seit Jahren beschäftigt. Betrüger gründen „Umsatzsteuerkarusselle“, bei denen es darum geht, mit Scheinrechnungen von „Strohfirmen“ zu Unrecht die Vorsteuerauszahlung durch das Finanzamt zu kassieren.
Aufgefallen bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Die beiden Angeklagten sind seit 2004 Gesellschafter und Geschäftsführer einer im Essener Stadtteil Altendorf angesiedelten Firma, die im Großhandel Mobiltelefone vertreibt. Aufgefallen war sie bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch das Finanzamt Essen Nord-Ost, weil viele der Firmen, von denen sie Rechnungen verbucht hatte, den Ermittlern als Scheinfirmen bekannt waren. Die Behörden rechneten die Steueranmeldungen für 2008 und 2009 zusammen und kamen so auf den mutmaßlich hinterzogenen Betrag von rund zwei Millionen Euro.
Als Indiz galt den Steuerfahndern der Geschäftskontakt mit den Firmen, die in Deutschland lediglich „virtuelle Büros“ betrieben und offenbar im Ausland saßen. Diese Büros können illegale Briefkastenfirmen sein, aber auch Außenstellen einer Firma, von denen Telefonate und Post an die völlig legale Zentrale weitergeleitet werden können. Der Verdacht auf eine Strohfirma reicht deshalb nicht alleine, weil es für den Betrieb „virtueller Büros“ gute Gründe geben kann.
Prozess wird fortgesetzt
Die Rechtsprechung verlangt deshalb, dass ein Unternehmer sich über die Seriosität seiner Geschäftspartner informiert. Genau das wollen die Angeklagten versucht haben. Sie hätten den Eindruck legaler Firmen gehabt, mit denen sie Handys handelten. Weitere Nachfragen seien mit Hinweis auf das Steuergeheimnis aber nicht möglich gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt.