Mülheim. Die Empörung der Mülheimer Wähler ist groß. Einige Briefwähler erhielten nur zwei statt drei Stimmzettel zur Europa- und Kommunalwahl. Die Stadt Mülheim zählt hingegen „nur 13 Fälle“ und spricht von einer Mitwirkungspflicht der Wähler. Und tatsächlich: Laut NRW-Ministerium gibt es eine solche.
Die Empörung, die die WAZ-Redaktion in den vergangenen Tagen telefonisch und schriftlich erreichte, ist groß. Der Tenor ist stets derselbe: Da wolle man wählen, bekomme aber nicht die Möglichkeit, alle seine Stimmen abzugeben, dafür am Ende aber noch eine Mitschuld zugewiesen. Es sind Briefwähler, die sich so melden und angeben, nur zwei der insgesamt drei Stimmzettel erhalten zu haben – ob zugeschickt oder im Rathaus ausgegeben (wir berichteten). „Es tut uns sehr leid“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels, „dass es einige solcher Fälle gab.“ Dennoch: „Auf die Wahl hat das überhaupt keine Auswirkungen.“ Dazu seien zu wenige Menschen betroffen.
Genau 13 Bürger haben sich laut Volker Wiebels bei der Stadt gemeldet und sich über fehlende Wahlmöglichkeiten beschwert. „Bei einigen von ihnen“, sagt Volker Wiebels, „hat sich aber herausgestellt, dass sie sich auf die Wahlscheine statt auf die Stimmzettel bezogen haben. Dieses Missverständnis konnte aufgeklärt werden.“ Denn von den kartenförmigen Wahlbenachrichtigungen (Wahlscheine) gab es tatsächlich nur zwei: eine für die Europawahl und eine für die Kommunalwahlen. Mit ihnen erhielt man drei Stimmzettel, auf denen ein Kreuz gemacht wurde: je einen für die Europa-, die Rats- und die Bezirksvertretungswahl. Für Wiebels ist durch die Rückmeldungen im Rathaus belegt, dass „wir von maximal 13 Fällen reden“.
Für Vollständigkeit der Wahlunterlagen sorgen
Die Leser, die sich bei der WAZ gemeldet haben, beziehen sich jedoch ausdrücklich auf fehlende Stimmzettel. Sie ärgert zudem der Hinweis Volker Wiebels’ auf die Pflicht der Wähler, selbst für die Vollständigkeit der Wahlunterlagen sorgen zu müssen. „Das Versäumnis des Wahlbüros dann auf den Wähler abzuwälzen, ist ein bisschen einfach“, findet etwa Leserin Birgit Asthoff. Nicht jeder werde „bei einem fehlenden Wahlzettel gleich stutzig“. Marianne Hadig nennt die Argumentation „unsäglich“ und kann sich einen Hinweis auf die Fähigkeit, bis drei zählen zu können, nicht verkneifen.
Kommunalwahlen 2014Dennoch gilt die „Mitwirkungspflicht“, wie Vera Clement, Sprecherin des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales, stellvertretend für die Landeswahlleiterin bestätigt: „Natürlich versucht jedes Wahlteam, alles korrekt zu machen, aber vereinzelte Fehler können passieren.“ Letztlich ist jeder für die Wahl selbst verantwortlich.
Rückmeldungen über fehlende Wahlzettel erreichten die Stadt aus dem gesamten Stadtgebiet, so dass nicht ein betroffener Bezirk oder ein bestimmtes Wahllokal ausgemacht werden konnte. Von 36.000 verschickten Briefwahlunterlagen spricht Wiebels, die „maschinell eingetütet“ würden: „Das läuft alles computergesteuert.“ Angesichts dieser Gesamtzahl seien 13 Rückmeldungen „marginal“.