Mülheim. Der Saarner Umweltverein findet Hinweistafeln in Schutzgebieten zu unverbindlich und missverständlich. Das Rechtsamt sollte den Schilderwald in Wald und Flur durchforsten. Statt um Einhaltung der Spielregeln zu „bitten“, sollte es deutliche Hinweise geben. Auch auf die Konsequenzen von Verstößen.
In Mülheimer Naturschutzgebieten geht es bisweilen ruppig zu. Wer die Einhaltung von Ge- und Verboten einfordert, muss damit rechnen, dass ihm Prügel angedroht wird. Landschaftswächter können davon ein Lied mit vielen Strophen singen. Detlef Habig, Vorsitzender des Saarner Umweltvereins, regt darum an, den Schutz von Natur und Landschaft deutlicher, ohne unverbindliches „Bitte“ zu beschildern.
Dabei sollten Frevlern auch die möglichen Konsequenzen klar vor Augen geführt werden, so Habig. Kaum ein Ausflügler wisse, dass es bis zu 5000 Euro kosten kann, an verbotener Naturstelle ein Feuer zu entfachen. In einem Schreiben an OB Dagmar Mühlenfeld schlägt er darum vor, den Schilderwald in Wald und Flur vom Rechtsamt durchforsten zu lassen.
Ein braves „Bitte“ bringt wohl wenig
Zum Beispiel am Kahlenbergsweg in der Ruhraue: Da sagt ein Schild, Hunde müssen angeleint werden, ein anderes – 150 Meter weiter – „bittet“ nur darum. Ergebnis: Ein Spaziergänger führt Fiffi ohne Leine Gassi, andere machen’sµ nach (darf der andere ja vermeintlich auch) und mindestens ein Hund prescht ins Unterholz, um Vögel aufzuscheuchen, berichtet Habig. Ein braves Bitte bringt dagegen wohl wenig. An Straßenkreuzungen stehe ja auch nicht, „bitte fahren Sie nicht bei Rot“, so Habig.
In Naturschutzgebieten gelten 24 Verbote
Allein für Naturschutzgebiete listet der Landschaftsplan Mülheim 24 Verbote auf. Einige leuchten auf Anhieb ein: Pflanzen nicht ausreißen, Tiere nicht fangen, töten oder mutwillig beunruhigen, Hunde frei laufen lassen, zelten, Feuer machen.
Andere Verbote überraschen: Pilze und Beeren sammeln ist in Schutzgebieten genauso verboten wie Tiere füttern oder Windvögel steigen lassen. Und einige muten skurril an: So ist es in Mülheimer Naturreservaten ausdrücklich verboten, „Schmuckreisigkulturen und Baumschulen anzulegen“.
Nötig wäre eine aussagekräftige Beschilderung vielleicht, denn die Rechtslage ist nicht so eindeutig wie die Straßenverkehrsordnung: Parallel gelten Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW und Landschaftsplan der Stadt Mülheim. Habig: „Wenn man Leute anspricht, merkt man immer wieder: Sie kennen die Regeln nicht.“ Das Ergebnis: Gesperrt Gebiete werden be- und kostbare Natur zertreten, Gruppen feiern und feuern in geschützten Bereichen, lassen Hunde laufen und Müll liegen. Um Zelte aufzustellen, „werden mal eben 60 Quadratmeter platt gemacht.“
Hinweistafeln in den Ruhrauen
Dr. Peter Keil, Chef der Biostation Westliches Ruhrgebiet, findet eine höfliche Ansprache von Ausflüglern dagegen „im Prinzip richtig“. Schilder sollten „über die rechtliche Situation erstmal aufklären“, so Keil. Die großen Hinweistafeln in den Ruhrauen sollten den meisten Besuchern einleuchten. Strafandrohungen dagegen erzeugten eher Widerwillen. Und „Wir sollten auch das Landschaftsbild im Auge behalten. Zu viele Schilder stören die Bürger auch.“ Und letztlich sei zweifelhaft, ob Hinweistafeln die Benutzung der Natur durch Erholungsuchende befrieden. Keil: „Die Konflikte sind immer gleich. Bestimmte Personen halten sich nicht an Regeln und die Landschaftswächter haben keine Ordnungsbefugnisse. Das wissen auch die, die sich falsch verhalten.“