Auch wer krank ist und Hilfe braucht, muss den Dienstweg einhalten. Das merken Menschen, die aufgrund einer schweren Erkrankung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Um eine Ausnahmeparkgenehmigung zu bekommen, müssen sie zunächst beim Versorgungsamt in Essen einen Schwerbehindertenausweis der Stufe AG, wie „außergewöhnlich gehbehindert“ beantragen, der wiederum die Berechtigung für einen entsprechenden Parkausweis mit sich bringt.
„So eine Ausnahmeparkgenehmigung ist gerade für viele ältere und immobile Krebspatienten ein echtes Stück Lebensqualität“, betont der im Evangelischen Krankenhaus und in einer Praxis an der Kettwiger Straße behandelnde Onkologe Jan Schröder. Und Marlies Nolden von der Selbsthilfegruppe „Nach dem Krebs geht es weiter“ weiß, dass die Parkplatzsuche für Krebspatienten, die etwa durch eine Chemotherapie geschwächt sind, zu einer echten Qual werden kann. „Die Chemopatienten lassen sich meistens mit einem Taxi zur Therapie fahren, das dann von der Krankenkasse bezahlt wird“, berichtet Nolden. Sie kennt aus ihrer Selbsthilfegruppe auch keinen Patienten, der aufgrund seiner Krebserkrankung vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis der Kategorie AG bekommen hätte. „Da kommen meistens noch andere Erkrankungen hinzu und das dauert lange“, weiß Nolden.
Der beim Sozialamt zuständige Abteilungsleiter, Gregor Hüsken, bestätigt, dass die rechtliche und medizinische Prüfung entsprechender Anträge durch die eigenen Sachbearbeiter und ärztlichen Gutachter auch schon mal zwei bis drei Monate dauern kann und er nicht ausschließen kann, dass manche Antragsteller die Ausstellung ihres AG-Ausweises nicht mehr erleben. „Das ist ein Massengeschäft“, sagt Hüsken mit Blick auf die jährlich 33 000 Fälle rund um Schwerbehindertenausweise, die 65 Mitarbeiter in seiner für Mülheim, Essen und Oberhausen zuständigen Abteilung bearbeiten müssen.
Hinzu kommt, wie Birgit Zaplata vom Sozialverband VDK bestätigt, dass aufgrund der strengen Auflagen nur wenige Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis der Kategorie AG bekommen: „Da muss man schon vollständig auf einen Rollstuhl angewiesen sein und darf nicht mehr als zehn Schritte selbstständig laufen können,“ sagt die Sozialberaterin.
Dabei gibt es auch einen kurzen Dienstweg zu einer Ausnahmeparkgenehmigung, die es Betroffenen und ihren Betreuern ermöglicht, etwa auf Behindertenparkplätzen, in Fußgängerzonen oder im eingeschränkten Halteverbot zu parken, damit der Weg nicht zu weit wird.
Wer mit seinem ärztlichen Attest, dem Antrag, den er beim Versorgungsamt gestellt hat und einem Lichtbild zum Bürgeramt geht, bekommt dort umgehend eine Ausnahmegenehmigung ausgehändigt, die auf sechs Monate befristet ist - und den betroffenen Patienten nicht vom langwierigen Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis entbindet. Schröder ist sich mit Nolden und dem Internisten und Hausarzt Uwe Brock einig, dass es im Sinne aller Betroffenen wäre, wenn man eine lokale und unbürokratische Lösung finden könnte, die vor Ort Kurzzeitparkplätze für entsprechende Patienten einrichtet und die Ausnahmegenehmigung dafür unabhängig vom langwierigen Antragsverfahren beim Versorgungsamt gewährt.