Mülheim. . Vergangenen Montag war Dr. Egbert Dransfeld zu Gast in Mülheims Technischem Rathaus. Der Stadtplaner aus Dortmund, Geschäftsführer im Institut für Bodenmanagement, hatte schon längst mal kommen sollen, um seine Sicht auf die Dinge, auf den Kaufhof eben, zu erläutern.

Nach den Alleingängen einzelner Stellen der Stadtverwaltung in der Kaufhof-Frage ist die politische Aufregung, zumal die Kommunalwahl ansteht, groß. Insbesondere SPD und CDU schossen gegenseitig Giftpfeile in den Orbit. Sie stehen nun unerwidert von der Verwaltung im Raum. Deren Entscheider haben sich nun einen Maulkorb verpasst. Die Antworten auf die drängendste aller drängenden Innenstadtfragen sollen nun offenbar doch gemeinsam, aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesucht werden. Eine Spurensuche.

Vergangenen Montag war Dr. Egbert Dransfeld zu Gast im Technischen Rathaus. Der Stadtplaner aus Dortmund, Geschäftsführer im Institut für Bodenmanagement, hatte schon längst mal kommen sollen, um seine Sicht auf die Dinge, auf den Kaufhof eben, zu erläutern.

Veröffentlichung der Expertise zum Jahresende

Mülheims Planungsdezernat hatte sich um dieses Fachgespräch bemüht, schließlich ist Dransfelds Rat in Städten mit Warenhaus-Leerständen gefragt. Für das Bundesforschungsprojekt „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ hat er eine Expertise zu „Möglichkeiten des Einsatzes bauplanungsrechtlicher Instrumente nach dem besonderen Städtebaurecht zur Revitalisierung von Großstadtstrukturen“ verfasst.

Veröffentlichen will das zuständige Bundesumweltministerium jene rechtliche Expertise erst zum Ende des Jahres, doch verrät ihr Titel, worum es im Werk aus Dransfelds Feder geht: Auf welche baurechtlichen Instrumente kann eine Stadt wie Mülheim zurückgreifen, um bei einem quälenden, die Innenstadtentwicklung maßgeblich hemmenden Warenhaus-Leerstand das Heft das Handelns in die Hand zu bekommen.

Als Sanierungsgebiet deklariert

Dransfeld ist mit dem Thema länger unterwegs, im Juni 2012 zeigte er dem „Netzwerk Innenstädte NRW“ in Lünen auf, welche Hilfsmittel leidgeplagten Städten zur Verfügung stehen. Etwa dadurch, dass sie ein klar umrissenes Areal aufgrund von Substanz- und Funktionsmängeln per Satzung zum Sanierungsgebiet erklären.

Das besondere Städtebaurecht

Das besondere Städtebaurecht ist im Baugesetzbuch verankert.

Es behandelt dabei die Themen „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ (§§ 136-164), „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165-171), „Stadtumbau“ (§§ 171a-d) sowie „Städtebauliche Gebote“ (§§ 177 und 179).

Schon im Dezember 2008 hat die Stadt ein solches „Sanierungsgebiet Ruhrbania“ festgelegt, doch wird bezweifelt, ob sie mit jenen windelweichen Festlegungen in der Kaufhof-Frage weiterkommt. „Vielleicht“, so ist aus dem Technischen Rathaus zu hören, „können wir ein Sanierungsrecht auch mit dem Kaufhof-Eigentümer zusammen schaffen.“ Jedenfalls ist nach der Gesprächsrunde mit Dransfeld, an der neben dem Planungsdezernat auch die Wirtschaftsförderung M&B und die Beteiligungsholding teilgenommen haben, zu hören, dass Planungsdezernent Peter Vermeulen nach dem Gespräch nun klarer geworden sei, dass „eine Lösung nicht mit Folterinstrumenten zu schaffen“ sei, etwa durch eine Nutzungsänderung im Bebauungsplan oder gar eine Enteignung (Stichwort „Schrottimmobilie“).

Ein Preis von 7 Mo. Euro soll im Raum stehen

Eine Lösung im Einvernehmen mit Kaufhof-Eigentümer Jochen Hoffmeister wird favorisiert, natürlich. Wie berichtet, lässt die Ruhrbania GmbH derzeit prüfen, ob es sich rechnen könnte, Hoffmeister einen Preis x für das Kaufhof-Areal zu zahlen, das Gebäude abzureißen und ein zur Ruhr offenes Gebäude-Ensemble zu errichten, an dem publikumsträchtige städtische und private Einrichtungen zusammengezogen werden und daneben noch Wohnen und kleinerer Handel Platz finden können.

Nur herrscht derzeit dem Vernehmen nach Funkstille zwischen Stadt und Hoffmeister, es müsste mal verhandelt werden. Zu hören ist, dass Hoffmeister einen Preis von 7 Mio. Euro aufruft, auch bei potenziellen Investoren, mit denen er weiter verhandelt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Abrisskosten ist der Grund aber nur 1,9 Mio. Euro wert.