Mülheim/Essen/Duisburg. Einen Ansturm an verunsicherten Bürgern erleben derzeit die Verbraucherzentralen. Grund ist eine Welle von Abmahnschreiben, die eine Anwaltskanzlei an Internetnutzer verschickt, die Porno-Filme im Netz angeschaut haben sollen. Was ist zu tun?
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„Die Verbraucher rennen uns hier die Tür ein“, sagt Christiane Lersch, die Leiterin der Mülheimer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Die abgemahnten Nutzer, die die Plattform Redtube besucht haben sollen, werden von der Kanzlei „Urmann und Collegen“ aus Regensburg in dem Schreiben aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 250 Euro zu zahlen – nicht nur in Mülheim, sondern deutschlandweit. Der Vorwurf lautet: Die Betroffenen hätten Pornofilme per Stream angesehen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen.
Aber, informiert die Verbraucherzentrale: In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da fraglich ist, ob durch das Streamen, also das Anschauen von Filmen im Internet in Echtzeit – anders als durch illegale Downloads – tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Offizielle Urteile dazu liegen noch nicht vor.
Verbraucherzentrale rät zur zügigen Beratung
„Wenn man ein solches Abmahn-Schreiben erhalten hat, sollte man den Brief nicht einfach ignorieren und in den Papierkorb werfen, sondern sich zügig rechtlich beraten lassen“, sagt Christiane Lersch und erklärt, warum: „Die Fristen, in denen zu zahlen ist, sind eng gefasst und es ist nicht klar, ob die Kanzlei bei Nichtbeachtung weitere Schritte geht, sprich höhere Forderungen, verlangen wird.“
Zu befürchten sei, so die Verbraucherschützerin, dass viele Betroffene die Summe ohne Widerspruch zahlen – ganz gleich, ob sie die Internetseite mit den Pornos besucht haben oder nicht. Lersch meint: „Da reicht oft schon der peinliche Hintergrund“. Sollte es für diejenigen, die die Abmahnungen erhalten haben, aufgrund der kurzen Frist schwierig werden, sich Rechtsrat zu holen, sollte man versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen, rät Lersch.
Telefonleitungen überlastet
Besondere Vorsicht sei auch geboten, wenn Internetnutzer in ihrem E-Mail-Eingang Nachrichten von der Kanzlei „Urmann und Collegen“ finden. „Diese Mails sollte man löschen und vor allem den Anhang nicht öffnen, denn der enthält ein Schadprogramm“, warnt die Verbraucherberaterin.
Mittlerweile zieht die Abmahnwelle riesige Kreise über ganz Deutschland – Betroffene tauschen sich in Internetforen aus, die Homepage einer auf Internetrecht spezialisierten Anwaltskanzlei war zwischenzeitlich zusammengebrochen und auch die Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft, die die Abmahnungen verschickt, meldet auf ihrer Internetseite: „Aufgrund von vermehrten Anrufen können unsere Leitungen überlastet sein.“ Wegen des immensen Beratungsbedarfs in diesen Fällen kann auch die Verbraucherberatung Mülheim – ebenso wie die in Oberhausen, Duisburg oder Essen – vorerst keine freien Termine anbieten. Christiane Lersch rät deshalb, sich direkt an einen Anwalt zu wenden.