Mülheim. Ein Hausbesitzer in Mülheim hat ein Angebot für eine Prüfung seiner Abwasserleitungen mit dem Hinweis, sein Haus stehe in einem Wasserschutzgebiet, erhalten. Das ist nicht der Fall. Polizei und Verbraucherzentrale raten zur Vorsicht. Stadt informiert Besitzer in solchen Fällen über ihre Pflichten.
„Ihr Haus befindet sich in einem Wasserschutzgebiet.“ Den Hausbesitzer aus Saarn, der am Dienstag ein Schreiben mit dieser Mitteilung in seinem Briefkasten fand, hat dies misstrauisch gestimmt. Denn er weiß sicher, dass seine Immobilie nicht in so einem Gebiet steht. Der Absender, eine Firma, die Abflussrohre reinigt, unterbreitet in dem Brief ein Angebot. Zu einem Sonderpreis will sie eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen durchführen. Und weist gleichzeitig auf eine neue Gesetzeslage hin. Die existiert auch tatsächlich. Aber eben nur für Gebäude im Wasserschutzgebiet. Sollte der Briefempfänger also hier getäuscht werden?
Eine Rückfrage bei der Firma ergibt zwar, dass es sich wohl in diesem Fall tatsächlich um ein Versehen gehandelt hat. Aber Misstrauen ist bei solchen Angeboten durchaus berechtigt. Darauf weisen sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Polizei hin. Denn in der Branche gibt es tatsächlich schwarze Schafe, die so genannten „Kanal-Haie“. Gemeinhin ziehen die aber von Haus zu Haus, um ihre „Dienste anzubieten“. Nicht selten wird dann direkt an der Tür kassiert. Die Prüfung erfolgt aber nie. In der Vergangenheit seien schon viele Anzeigen gegen solche Betrüger eingegangen, bestätigt Polizeisprecherin Tanja Horn. „Es ist gut möglich, dass Betrüger angesichts der neuen Gesetzeslage wieder stärker aktiv werden“, meint auch Philipp Heldt von der Verbraucherzentrale NRW. Deswegen sei es richtig auf der Hut zu sein.
Keine Geschäfte an Tür abschließen
An der Tür sollten schon gleich gar nicht irgendwelche Geschäfte abgeschlossen werden. Auch sei Vorsicht angebracht, wenn behauptet werde, das betreffende Haus befinde sich im Wasserschutzgebiet. „In der Regel weiß der Besitzer, ob dies der Fall ist oder nicht. Denn er wird darüber von der Kommune informiert“, so Heldt. Man dürfe sich nicht verwirren lassen.
„Wenn sich die Immobilie in so einem Gebiet befindet, dann hat der Hausbesitzer in jedem Fall von uns ein entsprechendes Schreiben bekommen. Mit städtischem Sigel drauf“, bestätigt Stadtsprecher Volker Wiebels. „Sollten im Hinblick auf die Lage irgendwelche Zweifel bei den Besitzern aufkommen, dann sollten sie sich lieber bei uns melden. Wir können ihnen dann die Informationen liefern.“
Wer Fragen zur Lage seiner Immobilie hat oder wissen will, ob sie sich in einem Wasserschutzgebiet befindet, der wendet sich am besten an die Bürgeragentur der Stadt (455-1644.) Weitere Informationen finden sich auch unter der Rubrik „Bürgerservice“ auf der Homepage.