Mülheim. .
Flexgas ist pleite, Flexstrom ist pleite. Ehemalige Kunden aus Mülheim sind schon im Frühjahr in die Grundversorgung von Medl (Gas) und RWE (Strom) gerutscht, weil die Berliner Gas- und Stromversorger nicht mehr lieferfähig waren. Umso überraschter war Heidelinde Carlo, dass sie nach all dem Ärger von Flexgas erneut mit einem scheinbar unschlagbaren Angebot behelligt wurde. Die 68-Jährige sprang nicht auf den Lockvogel an. Gut so, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Bei ihr ist die neuerliche, irreführende Masche der insolventen Firmen bereits aktenkundig.
Immer wieder Ärger
Heidelinde Carlo verwaltet das Haus ihres Sohnes, während dieser beruflich in der Welt unterwegs ist. Zu Mai 2012 schloss die 68-Jährige einen Gasliefervertrag mit Flexgas ab. Fortan hatte sie immer wieder Ärger mit dem Lieferanten. Flexgas mahnte monatliche Abschlagszahlungen an, obwohl eine Einzugsermächtigung erteilt war, forderte sonderliche Sonderzahlungen ein und kündigte im Februar an, die monatliche Abschlagsforderung nach einjähriger Vertragslaufzeit um satte 97 % zu erhöhen.
Dazu kam es zum Glück nicht mehr, Flexgas ging in die Insolvenz, ab dem 25. April übernahm die Medl die Grundversorgung. Am 17. Mai meldete sich erstmals wieder Flexgas. Das Unternehmen schickte aber nicht die Schlussabrechnung, auf die Heidelinde Carlo bis heute wartet. Flexgas schickte eine Mail mit dem Betreff „Raus aus der teuren Grundversorgung“.
„Bezahlen Sie nicht zu viel!“, hieß es in der Mail. „Nutzen Sie unseren Service: Wir zeigen Ihnen günstige und zuverlässige Alternativen.“ In der Mail folgte ein Link ins Internet. Heidelinde Carlo klickte nicht, sie ärgert sich nur noch.
Nicht die günstigsten unter allen seriösen Angeboten
Die Verbraucherzentrale NRW weiß, was sich hinter den Links versteckt, mit denen die Zwangsverwaltung von Flexgas und Flexstrom offenbar noch mal die Insolvenzmasse aufzupeppen versucht: ein vermeintlicher Preisrechner, der aber nur zwei Alternativangebote im Vergleich zur Grundversorgung listet. Die sind zwar zweifelsfrei günstiger als der Grundversorger-Tarif, doch laut Jurist Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale längst nicht die günstigsten unter allen seriösen Angeboten am Markt.
Der Verbraucherzentrale ist ein Fall von Flexstrom bekannt, wo die Anbieter „Mark E“ und „E wie Einfach“ Nutznießer dieses deutlich abgespeckten Preisvergleichs sind. Laut Handelsblatt-Bericht mit dem Titel „Mail von einem Untoten“ haben sich beide Anbieter in das Mailing von Flexstrom eingekauft, für jeden vermittelten Vertrag erhält Flexstrom eine Provision. Für Schröder grenzt das Mailing an Täuschung. „Es ist sicher nicht in Ordnung, wenn der Insolvenzverwalter so versucht, Geld reinzubekommen.“